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POL-MK: "Außergerichtliche Zahlungsaufforderung" vom mutmaßlichen Betrüger |
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| 26.02.2026 15:55 Uhr |
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis |
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Altena (ots) - Von ihrer Bank wurde eine 83-jährige Seniorin vor einem teuren
Fehler bewahrt. Am Samstag erhielt sie eine angebliche "Außergerichtliche
Zahlungsaufforderung" einer Anwaltskanzlei. Die Seniorin kümmerte sich
pflichtbewusst um die Forderung und schrieb eine Überweisung. Das doppelte Pech
für die mutmaßlichen Betrüger hinter diesem Brief: Die erste Überweisung ging
schief; das Geld kam zurück. Beim zweiten Versuch der Seniorin, der
vermeintlichen Zahlungspflicht zu entsprechen, wurde am Mittwoch ein
Bank-Mitarbeiter aufmerksam. Er konnte die Seniorin überzeugen, dass es sich um
einen Betrug handelt. Die angebliche Anwaltskanzlei gibt es gar nicht. Die
83-Jährige erstattete umgehend Anzeige bei der Polizei.
Die rät nun dringend zur Vorsicht bei angeblichen Rechnungen. Falsche
Zahlungsaufforderungen landen auch in Unternehmen. Typisch sind gefakte
Rechnungen für Handelsregister-Einträge. Die Täter versuchen, ihre Opfer unter
Zeitdruck zu setzen, um keine Zeit für Prüfungen zu lassen. Viele wollen solche
Forderungen einfach schnell aus dem Kopf haben und schauen deshalb nicht genau
hin.
Als Erstes sollten Betroffene den Grund der angeblichen Forderung hinterfragen
und im Zweifel Rechnungen von einem eigenen Fachmann prüfen lassen. Mindestens
könnte ein sachkundiger Bekannter gebeten werden, sich ein solches Schreiben
anzuschauen. Immer wieder stellen Betrüger Forderungen für angeblich
abgeschlossene Gewinnspiel-Abos, die jedoch nie so vereinbart wurden. Bei den
gefälschten Handelsregister-Rechnungen stehen oft beliebige Gerichte als
Absender im Briefkopf, die keine Zuständigkeit für Unternehmen im Märkischen
Kreis haben. In anderen Fällen erwecken Absender durch Form und Formulierungen
nur den Eindruck eines amtlichen Schreibens. Erkennbare Auffälligkeiten gibt es
außerdem bei den Konten: Kein deutsches Amtsgericht unterhält Bankverbindungen
im Ausland. Bei Anwaltskanzleien ist zu erwarten, dass sie ein Konto unter
eigenem Namen führen. Betrugsversuche sollten grundsätzlich bei der Polizei
angezeigt werden. (cris)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1299
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis@polizei.nrw.de
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
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