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HZA-SW: 9.000 Euro Geldstrafe für Aschaffenburger Gastronom/ Ermittlungen des Zolls führen zur rechtskräftigen Verurteilung (FOTO) |
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27.08.2025 10:40 Uhr |
Hauptzollamt Schweinfurt |
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Aschaffenburg (ots) - Zu einer Geldstrafe in Höhe von 9.000 Euro wurde der
Inhaber eines Restaurants im Raum Aschaffenburg vom Amtsgericht Aschaffenburg
verurteilt. Er wurde wegen der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt in drei
Fällen schuldig gesprochen. Ausgangspunkt des Verfahrens waren Ermittlungen der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Schweinfurt.
Durch die erfolgreiche Arbeit der Zollbeamten konnte dem 32-jährigen Gastronom
nachgewiesen werden, dass dieser in einem Zeitraum von drei Jahren georgische
Arbeitnehmerinnen beschäftigte, die keinen für die Erwerbstätigkeit
erforderlichen Aufenthaltstitel besaßen. Eingereist waren die Frauen mit
gefälschten slowakischen Pässen. Durch die entgeltliche Beschäftigung
begünstigte der Verurteilte den illegalen Aufenthalt der drei Arbeitnehmerinnen.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beim Hauptzollamt Schweinfurt führt
Prüfungen von Personen und Geschäftsunterlagen sowie Ermittlungen von Straftaten
und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung durch. Ermittlungen der FKS können sich über mehrere Monate oder
Jahre erstrecken. Das Aufgabenfeld der FKS reicht von Präventionsaufgaben bis
hin zu komplex gestalteten Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler
Beschäftigung.
Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressestelle
Anna-Lena Gernert
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121261/6104862
OTS: Hauptzollamt Schweinfurt
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Schweinfurt
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