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Augsburg (ots) - Friedberg, A8 - Am Montag, den 19.01.2026, 15.30 h, wurde durch
Kräfte des Schwerverkehrstrupps der Verkehrspolizei Augsburg ein türkischer
Sattelzug zu einer Kontrolle an der Anschlussstelle Friedberg angehalten.
Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer gegen die Vorschriften über die Lenk-
und Ruhezeiten verstieß, indem er zu lange am Steuer saß und gleichzeitig zu
wenig Ruhezeit eingelegt hatte. Vorgeschrieben sind maximal 9 Stunden
Tageslenkzeit und mindestens 11 Stunden Tagesruhezeit.
Zudem fuhr er mit 104 km/h auf der Autobahn, obwohl dort für Lkw über 7,5 t
zulässige Gesamtmasse nur maximal 80 km/h erlaubt sind.
Außerdem wurde gegen die Vorschriften des internationalen Güterverkehrs
verstoßen, indem die mitgeführte Genehmigungsurkunde der türkischen Spedition
nicht richtig ausgefüllt war. Dadurch wäre verbotswidrig eine mehrmalige
Verwendung möglich gewesen.
Insgesamt ergab sich für den Fahrer ein Bußgeld in Höhe von 1678,25 Euro und für
den türkischen Frachtführer/Unternehmer in Höhe von 1578,50 Euro. Die Bußgelder
wurden an Ort und Stelle einbehalten, bevor die Weiterfahrt gestattet wurde.
Bei einer ähnlichen Kontrolle eines griechischen Sattelzuges, am 19.01.2026,
gegen 16.30 Uhr, an der BAB A8, bei Zusmarshausen, wurde wegen gleichgelagerter
Verstöße durch den Fahrzeugführer, von diesem ein Bußgeld in Höhe von 1342,25
Euro vor Ort kassiert.
Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten und gegen die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit bergen oftmals ein hohes Risiko für Unfälle und damit
verbundene Personen- und Sachschäden.
Die Missachtung der Genehmigungsvorschriften im internationalen Güterverkehr
führen regelmäßig zu Wettbewerbsverzerrungen ausländischer Unternehmer in Bezug
auf inländische Firmen.
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