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Bad Kreuznach (ots) - Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) umfasst alle der
Polizei bekannt gewordenen Straftaten (Hellfeld). Nicht erfasst werden u. a. die
sogenannten Staatschutzdelikte, Verkehrsdelikte sowie Straftaten, die außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland begangen wurden.
Die nachfolgende Auswertung ausgewählter Deliktsbereiche bezieht sich auf den
geografischen Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion (PI) Bad Kreuznach,
welcher sich auf über 471 Quadratkilometer mit über 120.000 Einwohnern
erstreckt. Zu ihrem Zuständigkeitsbereich gehören die große, kreisangehörige
Stadt Bad Kreuznach sowie die Verbandsgemeinden Bad Kreuznach Land,
Langenlonsheim-Stromberg sowie Rüdesheim.
Straftatenaufkommen
Im Jahr 2025 sind insgesamt 5536 Strafanzeigen im Dienstgebiet der PI Bad
Kreuznach registriert worden. Im Vergleich zum Vorjahr ist damit analog zur
landesweiten Entwicklung ein Rückgang festzustellen, welcher für den Bereich der
PI Bad Kreuznach bei -9,4 % liegt (575 Fälle). In insgesamt 310 Fällen blieb es
bei einer versuchten Tatbegehung.
Die Aufklärungsquote lag mit ca. 3600 aufgeklärten Fällen bei 65,2 % und damit
+2,4 % über dem Vorjahreswert (2024: 62,8 %; 2023: 63,3 %).
3675 der 5536 Strafanzeigen wurden bei der PI Bad Kreuznach abschließend
bearbeitet. Die Aufklärungsquote lag hier bei 63,0 %.
Die übrigen Fälle wurden aufgrund einer abweichenden sachlichen Zuständigkeit
bei anderen Dienststellen, bspw. durch die Kriminalinspektion Bad Kreuznach oder
die Kriminaldirektion Mainz, abschließend bearbeitet.
Insgesamt konnten 2791 Tatverdächtige ermittelt werden, von denen 75,4 %
männlich waren. 330 Tatverdächtige waren zum Tatzeitpunkt unter 18 Jahren.
Entwicklungen in ausgewählten Deliktsbereichen, welche im örtlichen
Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Bad Kreuznach registriert wurden,
unabhängig von der sachlichen Zuständigkeit:
- Straftaten gegen das Leben:
Im Jahr 2025 kam es zu insgesamt fünf Tötungsdelikten, von denen zwei im
Versuchsstadium endeten (Vorjahr: neun Tötungsdelikte. Die Aufklärungsquote lag
in diesem Deliktsbereich bei 100 %.
- Sexualdelikte:
Im Bereich der Sexualdelikte ist mit 164 Fällen im Jahr 2025 ein deutlicher
Rückgang der Fallzahlen um 29,6 % festzustellen. Insgesamt konnten 90,9 % der
bekannt gewordenen Sexualdelikte aufgeklärt werden.
- Rohheitsdelikte:
Die Entwicklung im Bereich der Rohheitsdelikte verlief im Vergleich zum Vorjahr
nahezu konstant mit 1218 Fällen (Rückgang um -1,7 %). Zu den Rohheitsdelikten
gehören u. a. die Körperverletzungsdelikte (779 Fälle, -3,5 % im Vgl. zum
Vorjahr) und die Bedrohungsdelikte (282 Fälle, -13,3 % im Vgl. zum Vorjahr),
welche einen Großteil der Fallzahlen in diesem Deliktsbereich ausmachen. Die
Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich lag bei 88,3 %.
- Diebstahl ohne erschwerende Umstände:
Im Bereich des Diebstahls ohne erschwerende Umstände ist mit 988 Fällen ein
Rückgang um -7,6 % im Vgl. zum Vorjahr festzustellen. Den größten Umfang nehmen
in diesem Deliktsbereich der einfache Ladendiebstahl mit 326 Fällen (-11,7 % im
Vgl. zum Vorjahr), der Diebstahl aus Kraftfahrzeugen (120 Fälle, +2,6 % im Vgl.
zum Vorjahr) sowie der sonstige, einfachgelagerte Diebstahl (250 Fälle, -3,8 %
im Vgl. zum Vorjahr) ein.
Die Aufklärungsquote von vergleichsweise niedrigen 40 % ist u. a. auch auf das
geringe Hinweisaufkommen bei Taten mit relativ geringen Schäden zurückzuführen.
Zudem erfolgte eine Anzeigeerstattung in einer Vielzahl der Fälle aus
versicherungstechnischen Gründen im Nachgang zu einer Tat, so dass in vielen
Fällen keine erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze vorhanden sind.
- Diebstahl unter erschwerenden Umständen:
Im Bereich des Diebstahls unter erschwerenden Umständen ist mit 396
bekanntgewordenen Fällen ebenfalls ein Rückgang festzustellen (-24,1 % im Vgl.
zum Vorjahr). Die größten Entwicklungen sind im Bereich des schweren Diebstahls
in / aus Dienst-, Büro-, Werkstatt- oder Lagerräumen (2025: 45 Fälle, -42,3 % im
Vgl. zum Vorjahr) sowie des schweren Diebstahls von Fahrrädern (2025: 67 Fälle;
-51,8 % im Vgl. zum Vorjahr) feststellen. Diese Entwicklung ist überwiegend auf
die Klärung verschiedener Tatserien im Vorjahr zurückzuführen. Im Bereich des
schweren Diebstahls aus Kiosken, Warenhäusern, Verkaufsräumen u. ä. ist mit 54
Fällen dagegen eine Steigerung um 29 Fälle im Vgl. zum Vorjahr zu verzeichnen.
Zu einem Wohnungseinbruchdiebstahl kam es in insgesamt 65 Fällen (- 9 Fälle bzw.
- 12,2 % im Vgl. zum Vorjahr). 35 der 65 Wohnungseinbruchdiebstähle fanden
tagsüber statt und wurden als Tageswohnungseinbruchdiebstahl registriert.
Gerade im Bereich des schweren Diebstahls, zu dem auch der
Wohnungseinbruchsdiebstahl zählt, sind die Ermittlungen der zuständigen
Fachkommissariate oft langwierig und führen verzögert zu einer Klärung eines
Falls. Auf eine Darstellung der Aufklärungsquote in diesem Deliktsbereich wird
daher verzichtet.
- Vermögens- / Fälschungsdelikte:
Im Bereich der Vermögens- und Fälschungsdelikte konnten insgesamt 933 Fälle im
Jahr 2025 registriert werden, was einem Rückgang um -5,8 % im Vgl. zum Vorjahr
entspricht. Die Aufklärungsquote lag hier bei 70,2 %.
Ein Großteil der Fälle umfasst der Waren- und Warenkreditbetrug, zudem auch der
Tankbetrug mit 121 Fällen (-45 % im Vgl. zum Vorjahr) zählt, und den sonstigen
Betrug (269 Fälle, +15,5 % im Vgl. zum Vorjahr). Weitere relevante Straftaten in
diesem Deliktsbereich sind die Urkundenfälschung (122 Fälle, +43,5 %) sowie die
Unterschlagung 153 Fälle ( -7,3 % im Vgl. zum Vorjahr)
- Widerstand gg. / tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Im Jahr 2025
konnten in diesem Deliktsbereich insgesamt 55 Fälle und damit fünf Fälle mehr
als im Vorjahr registriert werden.
- Rauschgiftkriminalität:
Der Rückgang der Fallzahlen in diesem Deliktsbereich um 50,7 % auf 209 Fälle ist
weiterhin auf die Auswirkungen der Cannabis-Teillegalisierung zum 01. April 2024
zurückzuführen. Die Fallzahlen sind daher nur eingeschränkt mit dem Vorjahr
vergleichbar. Ein Großteil des Rückgangs betrifft den Bereich der geringfügigen
Verstöße gg. § 29 BtMG (- 185 Fälle).
Im Bereich der Verstöße gg. das KCanG ist dagegen mit 47 Fällen ein Zuwachs um
30 Fälle zu verzeichnen.
Fazit
Der regionale, im Vergleich zu den landesweiten Entwicklungen stärker
ausfallende Rückgang der Fallzahlen um über 9 % ist zum Teil auch auf eine
Verschiebung der sachlichen Zuständigkeit infolge der Organisationsreform
,,KriBe 5.0 - Kriminalitätsbekämpfung der Zukunft" zurückzuführen, wodurch ein
Teil der Delikte zentral durch das Kommissariat 16 - Zentrale
Anzeigenbearbeitung bearbeitet wird.
Insgesamt ist jedoch auch im Bereich der PI Bad Kreuznach ein Rückgang der
Fallzahlen, insbesondere in den zuvor genannten Deliktsbereichen festzustellen.
Zur Beibehaltung der verbesserten Aufklärungsquote von 65,2 % im Jahr 2025 ist
die Polizei auch weiterhin auf die Unterstützung der Bevölkerung bei der
Bekämpfung von Straftaten angewiesen. Dies betrifft zum einen die bloße Meldung
von Straftaten, aber auch das Hinweisaufkommen zur Aufklärung der Fälle.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Kreuznach
POK Mattern
Telefon: 0671/8811-200
E-Mail: pibadkreuznach@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/iERKQpZ
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/117703/6242016
OTS: Polizeidirektion Bad Kreuznach
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