|
Bad Neuenahr-Ahrweiler (ots) - Die Polizeiinspektion (PI) Bad Neuenahr-Ahrweiler
ist zuständig für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, die verbandsfreie Gemeinde
Grafschaft, sowie die Ortsgemeinden Schalkenbach und Königsfeld in der
Verbandsgemeinde Brohltal und die Ortsgemeinden Altenahr, Mayschoß, Rech,
Dernau, Kalenborn und Berg in der Verbandsgemeinde Altenahr.
Alle aufgeführten Fallzahlen beziehen sich auf Straftaten mit Tatort in den o.a.
Gemeinden. Die abschließende Bearbeitung der Delikte erfolgt grundsätzlich bei
der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler. Einige Delikte werden bei der Kriminalinspektion
in Mayen bearbeitet.
Im Jahr 2025 hat die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt 2.041 Straftaten
aufgenommen, wobei hiervon im Laufe der weiterführenden Ermittlungen 1.171
Straftaten aufgeklärt werden konnten. Dies entspricht einer Aufklärungsquote von
57,4 % (Aufklärungsquote 2024: 54,5 %). Gleichbedeutend ist dies eine Steigerung
der Gesamtfallzahlen zum Vorjahr um 92 Fälle oder um 4,7 %.
Auswertung zu verschiedenen Deliktsbereichen, die abschließend durch die PI Bad
Neuenahr-Ahrweiler bearbeitet wurden:
Körperverletzungsdelikte
Hier sind alle Körperverletzungsdelikte (z.B. einfache, gefährliche und schwere
Körperverletzung) erfasst:
2024: 196 Fälle (Aufklärungsquote 90,8 %); 2025: 214 Fälle (Aufklärungsquote
93,0 %)
Im Bereich der Körperverletzungsdelikte verzeichnete die hiesige PI Bad
Neuenahr-Ahrweiler einen leichten Anstieg der Fallzahlen. Zahlreiche
Körperverletzungsdelikte sind weiterhin Ausfluss von zu hohem Alkoholkonsum.
Einfacher Diebstahl
Hierunter sind alle Diebstahlsdelikte zu verstehen, bei denen keine
erschwerenden Umstände hinzukommen.
2024: 378 Fälle (Aufklärungsquote 27,8 %); 2025: 375 Fälle (Aufklärungsquote
31,2 %)
Die Fallzahlen im Bereich des einfach gelagerten Diebstahls sind im Vergleich
zum Vorjahr nahezu identisch, wobei die Aufklärungsquote nochmals gesteigert
werden konnte.
Betrug
2024: 231 (Aufklärungsquote: 55,8 %); 2025: 254 (Aufklärungsquote: 65,0 %)
Gegenüber den Vorjahren verzeichnet die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Anstieg
der Fallzahlen im Betrugsbereich um 23 Fälle. Die Aufklärungsquote konnte
gesteigert werden.
Sachbeschädigung
2024: 154 Fälle (Aufklärungsquote: 24,0 %); 2025: 206 Fälle (Aufklärungsquote:
25,7 %)
Gegenüber dem Vorjahr muss ein hoher Anstieg der Fallzahlen im Bereich der
Sachbeschädigungen festgestellt werden. Die Aufklärungsquote in diesem Bereich
konnte gesteigert werden. Den größten Anteil an den Fallzahlen nehmen
Sachbeschädigungen an Fahrzeugen mit 86 Fällen ein.
Verstöße gegen das Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis
Im Jahr 2025 verzeichnete die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler insgesamt 25 Verstöße
gegen das am 01.04.2024 in Kraft getretene Gesetz.
Häusliche Gewalt
Im Jahr 2023 wurde der Begriff "Gewalt in engen sozialen Beziehungen (GesB)"
bundeseinheitlich in den Begriff "Häusliche Gewalt (HG)" umbenannt. Gleichzeitig
wurde mit der Einführung des Begriffes "Häusliche Gewalt" auch der Opferkreis
erweitert, wonach hierunter auch Delikte innerhalb einer Familie, Gewalt unter
Senioren und auch die Gewalt in der Pflege und von diversen Personen erfasst
werden. Unter der ehemaligen Begriffsdefinition GesB wurden bis dato
ausschließlich Delikte erfasst, bei denen ein partnerschaftliches Verhältnis
zwischen Täter und Opfer besteht oder in der Vergangenheit bestand.
2024: 87 Fälle; 2025: 86 Fälle
Die PI Bad Neuenahr-Ahrweiler verzeichnet hier leider konstant hohe Fallzahlen.
Die Aufklärungsquote in diesem Deliktsfeld liegt hier naturgemäß bei 100 %. In
diesem Zusammenhang sei auch ein Tötungsdelikt erwähnt, welches abschließend
durch die Kriminaldirektion Koblenz bearbeitet wurde.  
Straftaten zum Nachteil von Polizeibeamten und Rettungsdienstkräften
(ausschließlich Delikte nach §§ 113,114,115 StGB)
2024: 13 Fälle (Aufklärungsquote 92,3 %); 2025: 13 Fälle (Aufklärungsquote 100
%)
Seitens der PI Bad Neuenahr-Ahrweiler wurden im Jahr 2025 insgesamt 13 Delikte
zum Nachteil von Polizeibeamten und Mitarbeitern des Rettungsdienstes erfasst,
wobei hierzu anzumerken ist, dass es sich hierbei ausschließlich um erfasste
Straftatbestände gem. §§ 113,114,115 StGB handelt. Die Fallzahlen blieben im
Vergleich zum Vorjahr somit identisch. Andere Straftaten wie Beleidigungen sind
hier nicht mit inbegriffen
Sonderfall Wohnungseinbruchdiebstahl
In diesem Deliktsfeld erfolgt die Aufnahme und Bearbeitung der Wohnungseinbrüche
in enger Kooperation zwischen hiesiger Dienststelle und der Kriminalinspektion
Mayen, die diese Fälle abschließend bearbeitet.
2024: 26 Fälle (Aufklärungsquote 7,7 %); 2025: 32 Fälle (Aufklärungsquote 6,3 %)
Die Zahlen im Bereich der Wohnungseinbruchdiebstähle haben sich bei der PI Bad
Neuenahr-Ahrweiler somit um sechs Fälle leicht erhöht. Da im Deliktsfeld
Wohnungseinbruchdiebstahl die Spurenauswertung sehr zeitaufwändig ist und
Auswertungen noch ausstehen, ist mit einer nachträglichen Steigerung der
Aufklärungsquote zu rechnen.
Rückfragen bitte an:
Für etwaige Rückfragen zur Statistik oder Erläuterungen der Daten
steht Ihnen die Polizei in Bad Neuenahr-Ahrweiler gerne zur
Verfügung. Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bad Neuenahr-Ahrweiler
André Kirschner, PHK (stellv. Dienststellenleiter)
E-Mail: pibadneuenahr@polizei.rlp.de
Telefon: 0261/103 57301
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/117711/6235336
OTS: Polizeidirektion Mayen
|