Berlin (ots) - Das Rettungsdienstgesetz von Berlin, welches heute vorgestellt
wurde, kommt einer Niederschrift längst eingeleiteter Maßnahmen nahe.
"Dennoch sind einige Veränderungen positiv zu erwähnen. Dazu zählen unter
anderem die Ausdifferenzierungen arztbegleiteter Transporte, die Aufnahme der im
Frühjahr 2025 eingeführten Rettungsdienstkategorien, eine Innovationsklausel und
die Möglichkeiten für Rettungsdienstpersonal, an andere Versorgungseinrichtungen
zu verweisen, wenn sich vor Ort herausstellt, dass es sich eben um keinen
Einsatz des Notfalltransports oder der Notfallrettung handelt", so Manuel Barth,
stellvertretender Landesvorsitzender der Deutschen Feuerwehr Gewerkschaft
Berlin-Brandenburg.
Wie man allerdings auf 'meilenweit nach vorn bringend' oder den 'großen Wurf'
kommt, das wird ein ewiges Geheimnis derer sein, die das so empfinden.
Barth weiter: "Von Beginn an hatte die aus unserer Sicht so notwendige
Einheitsgebühr, die eben über alle Leistungserbringer wirkt, keine Chance. Das
hätte ein echter Gamechanger werden können. Weg vom klein klein. Überrascht
zurückgelassen hat uns die Erläuterung des finanziellen Ausgleichs für
eingesetzte ehrenamtliche Kräfte, insbesondere bei Großschadenslagen. Warum die
Berliner Feuerwehr als Kostenträger aufgeführt wird, und das schon bei
eingeschrumpften Haushaltstiteln, ist erstaunlich. Das ewig strittige Thema
STEMO wird wohl genau das bleiben. Strittig. Warum sich der Gesetzgeber bemüßigt
fühlt, zu beurteilen, wann ein Schlaganfall am besten versorgt ist, überrascht
uns ebenso wie die Einschätzung, die Feuerwehr könne jetzt Einsätze direkt an
die Krankentransporte weitergeben. Auch wenn die Weichenstellung dafür erfolgt
sein mag, so glänzt das Gesetz mit Formulierungen wie "können, sollen, wollen
und wirkt darauf hin". Kurzum, die Umsetzung ist noch meilenweit entfernt."
Aufgabe der aufsichtführenden Behörde, der Innenverwaltung, ist und bleibt aus
unserer Sicht die Akquise alternativer Versorgungseinrichtungen.
"Dazu gehören unter anderem Akutpflegedienste und psychosoziale Dienste. Zu
Letzterem scheint eine Einigung unter den Bezirken unmöglich. Zur Wahrheit
gehört aus unserer Sicht, dass das längst hätte erfolgen können, auch unter der
bisherigen Rechtslage", so Barth
Kurzum: Eine echte Verbesserung bietet das Gesetz nicht, wenn neben dem
Erkenntnisgewinn nicht endlich Bewegung in den Apparat kommt. Und das bedeutet
mehr anbieten zu können als den kassenärztlichen Dienst oder einen
Rettungswagen.
Pressekontakt:
Manuel Barth
Deutsche Feuerwehr-Gewerkschaft
Tel.: 030 86 33 55 67
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