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Reimann zur Anhörung Krankenhausreform: Nicht an Qualitätsvorgaben herumschrauben |
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| 17.12.2025 11:07 Uhr |
AOK-Bundesverband |
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Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Anhörung zum
Krankenhausreform-Anpassungsgesetz (KHAG) im Gesundheitsausschuss des Deutschen
Bundestages bekräftigt Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des
AOK-Bundesverbandes, die Kritik der AOK an den geplanten Ausnahmeregelungen für
die bundesweiten Qualitätsvorgaben:
"Das KHAG darf nicht zum Krankenhausreform-Aufweichungsgesetz werden. Wenn
bundesweite Qualitätsvorgaben durch weitreichende Ausnahmeregelungen ausgehebelt
werden können, geht das auf Kosten der Patientensicherheit. Aus diesem Grund
lehnen wir die geplanten Regelungen zur Erfüllung der Qualitätskriterien in
Kooperationen und Verbünden ab, denn sie drohen zum Einfallstor für das
Unterlaufen der bundesweiten Vorgaben zu werden. Zudem sollten die
Erreichbarkeitsvorgaben beibehalten werden - und zwar über die im KHVVG
festgelegten Vorgaben hinaus. Aus unserer Sicht muss es differenzierte
Erreichbarkeitsvorgaben je Leistungsgruppe geben, die als bundeseinheitliche
Leitplanken für die Krankenhausplanung gelten und an denen sich die Akteure vor
Ort im Rahmen der Zuweisungsentscheidungen orientieren. Sie sollten im Sinne des
Patientenschutzes in ganz Deutschland verbindlich gelten. Insgesamt müssen die
Ziele der Zentralisierung und Spezialisierung der Krankenhausversorgung
konsequent weiterverfolgt werden.
Statt an den verbindlichen Qualitätsvorgaben herumzuschrauben, sollte der
Gesetzgeber besser die grundsätzlichen Konstruktionsfehler der Reform
beseitigen. So brauchen wir dringend die Einführung einer fallzahlunabhängigen
und bedarfsorientierten Vorhaltefinanzierung auf Basis von Planfallzahlen. Die
Verschiebung der Vorhaltefinanzierung um ein Jahr bietet die einmalige Chance,
in der gewonnenen Zeit ein wissenschaftliches Bedarfsbemessungsinstrument zu
entwickeln. Mit diesem Instrument könnten Planung und Finanzierung künftig Hand
in Hand gehen. Das aktuell geplante System auf Basis von Ist-Fallzahlen setzt
hingegen zahlreiche Fehlanreize und fördert ökonomisch motivierte
Behandlungsentscheidungen in den Krankenhäusern. So kann die Solvenz der
Krankenhäuser nicht gesichert werden.
Ein weiterer Konstruktionsfehler der Reform ist die Vorgabe, dass die
Sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen zur Vorhaltung von stationären
Leistungen verpflichtet sind. Der Fokus dieser Einrichtungen sollte vielmehr auf
der ambulanten Behandlung mit Übernachtungsmöglichkeit liegen. Auch hier sollte
der Gesetzgeber noch einmal nachbessern, damit die Sektorenübergreifenden
Versorger künftig einen echten Mehrwert an der Schnittstelle zwischen ambulanter
und stationärer Versorgung bieten können."
Die Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zur Anhörung steht zum Download unter:
https://www.aok.de/pp/gesetz/khag/
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: mailto:presse@bv.aok.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/8697/6181083
OTS: AOK-Bundesverband
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - AOK-Bundesverband
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