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Ausbau des Zentralen Vorsorgeregisters: Elektronische Abschriften der Vorsorgedokumente stärken Selbstbestimmung und entlasten Gerichte und Ärzte

17.12.2025 19:55 Uhr Bundesnotarkammer

Berlin (ots) - Der heute veröffentlichte Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe sowie der zuvor veröffentlichte Verordnungsentwurf zur Änderung der Vorsorgeregisterverordnung markieren einen bedeutenden Schritt für die digitale Vorsorge in Deutschland: Vorgesehen ist, dass ab dem 1. Oktober 2026 auf Wunsch elektronische Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt werden können. Damit erhalten Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall erstmals Zugang zur bildlichen Darstellung der Vorsorgedokumente und können damit unmittelbar vom Inhalt der Urkunde Kenntnis nehmen.

Mehr Effizienz im medizinischen und gerichtlichen Alltag

Für die tägliche Praxis bedeutet das eine spürbare Verbesserung. Entscheidungen in akuten medizinischen Situationen können künftig schneller getroffen werden, da der gesamte Inhalt von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten nun Ärztinnen und Ärzten unmittelbar zur Verfügung steht. Auch die Betreuungsgerichte profitieren, da sie von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen unmittelbar Kenntnis erlangen und in die Entscheidung über die Anordnung einer rechtlichen Betreuung und die Auswahl der Betreuungsperson einbeziehen können. Dies erleichtert die Abläufe im medizinischen und gerichtlichen Alltag. Vor allem jedoch stärkt die Reform das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger: Ihre im Voraus getroffenen Anordnungen können dadurch ohne Zeitverlust berücksichtigt werden.

Dr. Markus Sikora , Präsident der Bundesnotarkammer, betont: "Die Neuregelungen bewirken einen wesentlichen Fortschritt für die private Vorsorge in Deutschland. Das ZVR ist seit vielen Jahren ein verlässliches Schutzinstrument für das Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger. Mit der bildlichen Darstellung von Vorsorgedokumenten wird es noch effizienter und praxisnäher - ein echter Fortschritt für Gerichte, Ärztinnen und Ärzte und vor allem für die Menschen, deren Anordnungen und Wünsche im Ernstfall schnell berücksichtigt werden sollten."

Ein starkes Signal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz

Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit der Vorlage des Verordnungsentwurfs zur Änderung der Vorsorgeregisterverordnung die Umsetzung der Erweiterung zügig vorantreibt. Die vorgesehenen Neuregelungen stärken eine moderne und sichere digitale Vorsorgestruktur und setzen ein deutliches Signal für eine bürgernahe und gewinnbringende Digitalisierung staatlicher Angebote.

Die Bundesnotarkammer kann damit auf Digitalisierungserfolgen der letzten Jahre aufbauen. Seit dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte über die Telematikinfrastruktur prüfen, ob eine Patientin oder ein Patient überhaupt Vorsorgeregelungen getroffen hat und Kontaktdaten von ihren oder seinen registrierten Vertrauenspersonen abrufen. Nun können sie künftig auch den Inhalt der Dokumente unmittelbar einsehen.

Technische Umsetzung durch die Bundesnotarkammer

Die technische Umsetzung dieser neuen Aufgabe erfolgt durch die Bundesnotarkammer als Registerbehörde wie bisher auch im Rahmen der Vorgaben der Vorsorgeregisterverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz. Damit bleibt die Verarbeitung sensibler Gesundheits- und Vorsorgedaten innerhalb eines sicheren, staatlich verantworteten Systems gewährleistet. Entsprechend erfolgt auch der Upload der elektronischen Abschriften zunächst durch speziell zugelassene institutionelle Nutzer des Zentralen Vorsorgeregisters wie z.B. Betreuungsbehörden oder -vereine, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Notarinnen und Notare, um eine besonders verlässliche und sichere Datenübermittlung sicherzustellen.

Das Zentrale Vorsorgeregister im Überblick

Das Zentrale Vorsorgeregister wird seit 2004 von der Bundesnotarkammer als staatliche Einrichtung unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geführt. Registriert werden können Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen; seit 2023 werden zudem auch isolierte Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das Ehegattennotvertretungsrecht erfasst.

Das Register ermöglicht es Betreuungsgerichten sowie Ärztinnen und Ärzten, schnell und zuverlässig festzustellen, ob Vorsorgedokumente existieren und wo sie aufbewahrt werden - und künftig auch, welchen Inhalt sie haben.

Die Registrierung erfolgt freiwillig und ausschließlich auf Wunsch der Bürgerinnen und Bürger. Die Daten werden in einer hochsicheren Infrastruktur verarbeitet, die den strengen Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz unterliegt.

Mit mehr als 6,7 Millionen Registrierungen zählt das ZVR heute zu den zentralen staatlichen Vorsorgestrukturen in Deutschland. Es stellt sicher, dass die Wünsche und Anordnungen von Bürgerinnen und Bürgern im Ernstfall zuverlässig berücksichtigt werden - auch dann, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern können.

Weitere Informationen: https://www.vorsorgeregister.de

Pressekontakt:

Dr. Sophie Godt-Nordhues Pressesprecherin der Bundesnotarkammer Telefon: 030-3838660 E-Mail: mailto:presse@bnotk.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61304/6181760 OTS: Bundesnotarkammer


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundesnotarkammer
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