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Berlin (ots) - Der heute veröffentlichte Regierungsentwurf eines Gesetzes zur
Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften
im Bereich der rechtsberatenden Berufe sowie der zuvor veröffentlichte
Verordnungsentwurf zur Änderung der Vorsorgeregisterverordnung markieren einen
bedeutenden Schritt für die digitale Vorsorge in Deutschland: Vorgesehen ist,
dass ab dem 1. Oktober 2026 auf Wunsch elektronische Abschriften von
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen
Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt werden können. Damit
erhalten Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und Ärzte im Ernstfall erstmals
Zugang zur bildlichen Darstellung der Vorsorgedokumente und können damit
unmittelbar vom Inhalt der Urkunde Kenntnis nehmen.
Mehr Effizienz im medizinischen und gerichtlichen Alltag
Für die tägliche Praxis bedeutet das eine spürbare Verbesserung. Entscheidungen
in akuten medizinischen Situationen können künftig schneller getroffen werden,
da der gesamte Inhalt von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten nun
Ärztinnen und Ärzten unmittelbar zur Verfügung steht. Auch die
Betreuungsgerichte profitieren, da sie von Vorsorgevollmachten und
Betreuungsverfügungen unmittelbar Kenntnis erlangen und in die Entscheidung über
die Anordnung einer rechtlichen Betreuung und die Auswahl der Betreuungsperson
einbeziehen können. Dies erleichtert die Abläufe im medizinischen und
gerichtlichen Alltag. Vor allem jedoch stärkt die Reform das
Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger: Ihre im Voraus getroffenen
Anordnungen können dadurch ohne Zeitverlust berücksichtigt werden.
Dr. Markus Sikora , Präsident der Bundesnotarkammer, betont: "Die Neuregelungen
bewirken einen wesentlichen Fortschritt für die private Vorsorge in Deutschland.
Das ZVR ist seit vielen Jahren ein verlässliches Schutzinstrument für das
Selbstbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger. Mit der bildlichen
Darstellung von Vorsorgedokumenten wird es noch effizienter und praxisnäher -
ein echter Fortschritt für Gerichte, Ärztinnen und Ärzte und vor allem für die
Menschen, deren Anordnungen und Wünsche im Ernstfall schnell berücksichtigt
werden sollten."
Ein starkes Signal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Ausdrücklich zu begrüßen ist, dass das Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz mit der Vorlage des Verordnungsentwurfs zur Änderung der
Vorsorgeregisterverordnung die Umsetzung der Erweiterung zügig vorantreibt. Die
vorgesehenen Neuregelungen stärken eine moderne und sichere digitale
Vorsorgestruktur und setzen ein deutliches Signal für eine bürgernahe und
gewinnbringende Digitalisierung staatlicher Angebote.
Die Bundesnotarkammer kann damit auf Digitalisierungserfolgen der letzten Jahre
aufbauen. Seit dem 1. Januar 2023 können Ärztinnen und Ärzte über die
Telematikinfrastruktur prüfen, ob eine Patientin oder ein Patient überhaupt
Vorsorgeregelungen getroffen hat und Kontaktdaten von ihren oder seinen
registrierten Vertrauenspersonen abrufen. Nun können sie künftig auch den Inhalt
der Dokumente unmittelbar einsehen.
Technische Umsetzung durch die Bundesnotarkammer
Die technische Umsetzung dieser neuen Aufgabe erfolgt durch die
Bundesnotarkammer als Registerbehörde wie bisher auch im Rahmen der Vorgaben der
Vorsorgeregisterverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz. Damit bleibt die Verarbeitung sensibler Gesundheits- und
Vorsorgedaten innerhalb eines sicheren, staatlich verantworteten Systems
gewährleistet. Entsprechend erfolgt auch der Upload der elektronischen
Abschriften zunächst durch speziell zugelassene institutionelle Nutzer des
Zentralen Vorsorgeregisters wie z.B. Betreuungsbehörden oder -vereine,
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte oder Notarinnen und Notare, um eine
besonders verlässliche und sichere Datenübermittlung sicherzustellen.
Das Zentrale Vorsorgeregister im Überblick
Das Zentrale Vorsorgeregister wird seit 2004 von der Bundesnotarkammer als
staatliche Einrichtung unter der Rechtsaufsicht des Bundesministeriums der
Justiz und für Verbraucherschutz geführt. Registriert werden können
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen; seit 2023
werden zudem auch isolierte Patientenverfügungen und Widersprüche gegen das
Ehegattennotvertretungsrecht erfasst.
Das Register ermöglicht es Betreuungsgerichten sowie Ärztinnen und Ärzten,
schnell und zuverlässig festzustellen, ob Vorsorgedokumente existieren und wo
sie aufbewahrt werden - und künftig auch, welchen Inhalt sie haben.
Die Registrierung erfolgt freiwillig und ausschließlich auf Wunsch der
Bürgerinnen und Bürger. Die Daten werden in einer hochsicheren Infrastruktur
verarbeitet, die den strengen Vorgaben des Bundesministeriums der Justiz und für
Verbraucherschutz unterliegt.
Mit mehr als 6,7 Millionen Registrierungen zählt das ZVR heute zu den zentralen
staatlichen Vorsorgestrukturen in Deutschland. Es stellt sicher, dass die
Wünsche und Anordnungen von Bürgerinnen und Bürgern im Ernstfall zuverlässig
berücksichtigt werden - auch dann, wenn sie sich selbst nicht mehr äußern
können.
Weitere Informationen: https://www.vorsorgeregister.de
Pressekontakt:
Dr. Sophie Godt-Nordhues
Pressesprecherin der Bundesnotarkammer
Telefon: 030-3838660
E-Mail: mailto:presse@bnotk.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/61304/6181760
OTS: Bundesnotarkammer
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