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Abgabe von Medizinal-Cannabis über Versandapotheken muss zulässig bleiben |
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| 18.12.2025 16:25 Uhr |
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh) |
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Berlin (ots) - Mit der geplanten Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes
(https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-cannabis-1129260)
soll der Versandweg für diese Arzneien ausgeschlossen werden. Für Christoph
Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer beim bevh, hat das nichts mit
tatsachenbasierter Politik zutun:
"Sollte der Bundestag das Verbot der Abgabe von rezeptpflichtigem
Medizinal-Cannabis durch Versandapotheken beschließen, ist dies eine rein
politische Entscheidung. Sie ist sachlich unbegründet und allein Ausdruck eines
obskuren Generalverdachts gegenüber der seit mehr als 20 Jahren zuverlässig und
sicher arbeitenden Branche der Versandapotheken. Sie zeigt, dass diese Regierung
zwar Fortschritt - nämlich Digitalisierung - predigt, aber tatsächlich
Rückschritt - ein Zurück in die angeblich gute, heile, alte Welt - serviert."
Pressekontakt:
Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
Frank Düssler
Friedrichstraße 60 (Atrium)
10117 Berlin
Mobil: 0162 2525268
mailto:frank.duessler@bevh.org
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/52922/6182475
OTS: Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (
bevh)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundesverband E-Commerce und Versandhandel Deutschland e.V. (bevh)
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