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Berlin (ots) - Im Jahr 2026 treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und
Produkten sowie bei der Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen
zahlreiche Neuerungen in Kraft. Neben der technischen Sicherheit stehen digitale
Sicherheit und Nachhaltigkeit im Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für
Wirtschaft und Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.
MOBILITÄT
Führerscheinumtausch - neue Frist läuft
Wer zwischen 1999 und 2001 seinen Kartenführerschein erhalten hat, muss ihn bis
zum 19. Januar 2026 gegen den neuen EU-Führerschein im Scheckkartenformat bei
der zuständigen Führerscheinstelle, Fahrerlaubnisbehörde oder dem Bürgeramt des
aktuellen Wohnsitzes umtauschen. Dieser ist jeweils 15 Jahre gültig und
fälschungssicher. Ausnahme: Wer vor 1953 geboren wurde, muss seinen Führerschein
erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen. Der Umtausch ist verpflichtend. Wer
noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist, riskiert ein Verwarnungsgeld in
Höhe von 10 Euro.
Hauptuntersuchung: Braune HU-Plakette wird vergeben
Bestehen Fahrzeuge die Hauptuntersuchung (HU), erhalten Halterinnen und Halter
vom TÜV im Jahr 2026 eine braune Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2028.
Das gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur HU müssen. In welchem Monat die
Prüfung fällig ist, zeigt die Zahl oben "bei 12 Uhr" auf der Plakette. Die
Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ hilft ein Blick in die i-Kfz
App oder in den Fahrzeugschein, die offiziell "Zulassungsbescheinigung Teil I"
heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um zwei Monate
oder mehr überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei längerem
Verzug kann eine vertiefte HU angeordnet werden, die zusätzliche Kosten
verursacht.
Neue Abgasnorm Euro 7 kommt
Für neu zugelassene Pkw gilt ab Januar 2026 die zweite Stufe der Abgasnorm Euro
6e (https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/neuwagenkauf/eur
o-6d-6e/) , die als Zwischenschritt zu Euro 7 dient. Ab dem 29. November 2026
gilt dann für neu entwickelte Pkw mit neuer Typgenehmigung die Abgasnorm Euro 7
(https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/autokatalog/abgasnormen/euro-7/) . Für
alle neu zugelassenen Fahrzeuge greift sie ab Ende 2027. Die Norm schreibt unter
anderem eine präzisere Messung ultrafeiner Partikel vor und schließt erstmals
auch den Abrieb von Reifen (Grenzwerte folgen ab 2030) und Bremsen ein. Für
Elektroautos und Plug-in-Hybride werden erstmals Anforderungen an die
Haltbarkeit der Antriebsbatterien festgelegt: Nach fünf Jahren oder 100.000
Kilometern darf die Speicherkapazität der Batterie nicht unter 80 Prozent des
ursprünglichen Werts fallen, nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern nicht
unter 72 Prozent.
Next-Generation-eCall wird Pflicht
Ab 1. Januar 2026 wird für neu entwickelte Fahrzeugtypen (also Typgenehmigungen,
die ab diesem Datum beantragt werden) die Ausstattung mit Next-Generation-eCall
(NG eCall)Pflicht. Konkret betrifft das Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5
Tonnen. Ab 1. Januar 2027 dürfen dann keine Neuwagen ohne die neue Technik mehr
zugelassen werden. NG-eCall ist ein automatisches, vernetztes Notrufsystem, das
Unfälle schneller meldet und gleichzeitig deutlich mehr Daten liefert als die
alte eCall-Version. Statt des alten 2G/3G-Netzes nutzt NG-eCall das modernere
4G/LTE- und 5G-Netz. Für Bestandsfahrzeuge gibt es keine Nachrüstpflicht.
Noch mehr Assistenzsysteme werden Pflicht
Ab 7. Juli 2026 dürfen nur noch Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit folgenden
Fahrassistenzsystemen neu zugelassen werden:
- Erweiterter Kopfaufprallschutzbereich (Fußgängerschutz)
- Hochentwickeltes Notbremssystem zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern
- Notfall-Spurhalteassistent auch für Fahrzeuge mit hydraulischer Servolenkung.
- Hochentwickeltes Warnsystem bei nachlassender Konzentration des Fahrers
- Intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA)
- Vorrichtung für Alcolock
- Ereignisbezogene Datenaufzeichnung (EDR)
- Notbremslicht
Reform der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Im Jahr 2026 wird die überarbeitete Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) in
Kraft treten, ein genauer Termin steht aber noch nicht fest. Ziel der Reform ist
es, die Regeln für E-Scooter und andere Elektrokleinstfahrzeuge stärker an die
des Radverkehrs anzugleichen und die Nutzung von Mikromobilität im
Verkehrssystem zu verbessern. Künftig sollen E-Scooter auf Radwegen und in
Fahrradstraßen grundsätzlich den gleichen Vorgaben folgen wie Fahrräder. Zudem
sind höhere technische Anforderungen geplant, etwa bei Beleuchtung, Bremsen und
Batteriestandards, um die Sicherheit dieser Fahrzeuge im Straßenverkehr zu
erhöhen.
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Umsetzung des AI Act: Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte
Der EU AI Act schreibt Transparenzanforderungen vor, die ab August 2026 gelten.
So müssen etwa KI-generierte Inhalte (Texte, Bilder, Videos) als solche
erkennbar sein. Speziell Deepfakes oder maschinell erzeugte Texte zu
öffentlichen Themen sind zu markieren. Ebenso muss Nutzern mitgeteilt werden,
wenn sie mit einem KI-System, zum Beispiel einem Chatbot, interagieren.
Unternehmen müssen daher technisch sicherstellen, dass KI-Ausgaben
gekennzeichnet oder mit Wasserzeichen versehen sind, was technisch ohne weiteres
geht.
CYBERSICHERHEIT
NIS2-Umsetzungsgesetz greift
Mit dem Inkrafttreten des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) im Dezember 2025
gelten ab sofort höhere Anforderungen für die Cybersicherheit von Unternehmen.
Der Kreis der betroffenen Organisationen wird massiv erweitert, von rund 4.500
auf künftig rund 29.500. Unternehmen müssen umfassende Sicherheitsmaßnahmen
einführen, IT-Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden an das Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) melden oder ihre Lieferketten in die
Sicherheitsprozesse einbeziehen. Die Geschäftsleitung ist persönlich
verantwortlich. Das BSI erhält weitreichende Aufsichts- und Eingriffsbefugnisse.
Bei Verstößen gegen Cybersicherheitspflichten drohen Geldbußen bis zu 10
Millionen Euro oder zwei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
PRODUKTSICHERHEIT
Produkthaftung: KI- und Software-Produkte erfasst
Die neue Produkthaftungs-Richtlinie EU 2024/2853 tritt zum 9. Dezember 2026 in
Kraft. Erstmals werden Software und KI-Systeme ausdrücklich als Produkte
definiert, für deren Fehler Hersteller haften. Damit genießen KI-Geschädigte,
zum Beispiel aufgrund fehlerhafter Algorithmen, künftig den gleichen Schutz wie
bei physischen Produkten. Hersteller von KI-Anwendungen müssen sich auf
verschuldensunabhängige Haftung einstellen und nachweisen, dass ihre KI den
erwartbaren Sicherheitsanforderungen entspricht. Durch diese Haftungsregeln
sollen Verbraucherrechte im KI-Zeitalter gestärkt werden.
NACHHALTIGKEIT
Neue Ökodesign-Verordnung und Recht auf Reparatur
Die EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) bringt im kommenden Jahr wichtige Änderungen.
Ab 19. Juli 2026 gilt ein Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien,
Bekleidung und Schuhe. Die Regelung gilt zunächst für große Unternehmen,
mittlere Unternehmen folgen 2030. Für den Digitalen Produktpass (DPP) wird die
technische Infrastruktur aufgebaut und ab Juli 2026 müssen die Pässe für erste
Produkte wie Textilien, Elektronik und Möbel verfügbar sein. Bis zum 19. Juli
2026 soll die EU ein Register für den DPP einrichten. Die EU-Richtlinie zum
Recht auf Reparatur muss bis Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.
Verpackungsverordnung wird angewendet
Ab 12. August 2026 ist die neue Verpackungsverordnung (PPWR) der EU anzuwenden.
Unternehmen müssen sich auf viele Neuerungen vorbereiten. Es gelten neue
Vorgaben zur Gestaltung von Verpackungen, Nachhaltigkeitsanforderungen und
erweiterte Pflichten für Erzeuger, Hersteller und Vertreiber. Auch
Online-Plattformen werden in die Pflicht genommen. So müssen alle in den Verkehr
gebrachten Verpackungen recyclingfähig sein. Es gelten neue
Gefahrenstoff-Grenzwerte für Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertiges Chrom in
allen Verpackungsmaterialien sowie strenge PFAS-Grenzwerte der so genannten
Ewigkeitschemikalien für Lebensmittelverpackungen.
EU-Batterieverordnung: Zentrale Pflichten greifen 2026
Der EU-Battery Regulation (BattVO) zufolge treten 2026 erstmals mehrere zentrale
Pflichten in Kraft. Neue Zielvorgaben gelten für die Recyclingeffizienz: 75
Prozent bei Blei-Säure-Batterien, 65 Prozent bei Lithium-Batterien, 80 Prozent
bei Nickel-Cadmium-Batterien 50 Prozent bei sonstigen Altbatterien. Die
Regelungen gelten ab 1. Januar 2026. Die Erklärung zum CO2-Fußabdruck gilt für
wiederaufladbare Industriebatterien, ausgenommen sind Industriebatterien mit
externen Speichern. Stichtag ist der 18. Februar 2026.
Über den TÜV-Verband: Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen
Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch
unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit
sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen
ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und
qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen
Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere
Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit
Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.
Pressekontakt:
Maurice Shahd
Pressesprecher
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