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Berlin (ots) -
- Berliner Senatsverwaltung muss der DUH Akten zum gestoppten Radweg herausgeben
- Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg lehnt Antrag der Senatsverwaltung
auf Zulassung der Berufung ab: Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin von Mai
2024 damit rechtskräftig
- DUH prüft nun Anordnung und fordert Umsetzung aller seit zwei Jahren von der
CDU gestoppten Radwege
Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
muss der Deutschen Umwelthilfe (DUH) nach einem Beschluss des
Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Einsicht in Akten zum Radwegestopp
geben. Die DUH hatte zuvor verlangt, die verkehrsrechtliche Anordnung für den
Radweg in der Stubenrauchstraße in Berlin-Neukölln einzusehen. Dies verweigert
die Senatsverwaltung nun seit zwei Jahren in rechtswidriger Weise.
Der Radweg zählt zu drei Projekten, die auch nach der teilweisen Aufhebung des
heftig umstrittenen Radwegestopps weiterhin ausgesetzt bleiben. Alle drei
Projekte sind bereits straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Die DUH fordert die
sofortige Umsetzung der Radwege.
Dazu Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Mit unserem erneuten
Klageerfolg haben wir es schwarz auf weiß: Die Senatsverwaltung schreckt selbst
vor Rechtsbrüchen nicht zurück, um ihre ideologische Anti-Fahrrad-Politik
durchzusetzen. Verkehrssenatorin Ute Bonde versucht Berlin ins fossile Zeitalter
zurück zu katapultieren - aber die Menschen in Berlin wollen sichere Radwege,
Tempo 30 überall, wo Menschen wohnen und eine bessere Taktung von Bus und Bahn
anstatt neue Stadtautobahnen und eine weitere Landebahn am BER. Mit unseren
Klagen gegen die Aufhebung von Tempo 30, auf die überfällige Aktualisierung des
zentralen Berliner Klimaschutzprogramms und in diesem Fall gegen den absurden
Radwegestopp, erzwingen wir konkrete Maßnahmen, damit der Verkehr für die
Menschen in der Hauptstadt endlich sicherer und klimafreundlicher wird."
Das Verwaltungsgericht in Berlin hatte bereits im Mai 2024 geurteilt, dass die
Senatsverwaltung der DUH Akteneinsicht gewähren muss und eine Berufung der
Entscheidung abgelehnt. Die Senatsverwaltung hatte daraufhin einen Antrag auf
Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht, der am 15.
Dezember 2025 abgelehnt wurde. Nach dem Urteil zur Stubenrauchstraße muss die
Senatsverwaltung nun auch die Akten der Radwege Roedernallee und Blankenfelder
Chaussee aushändigen, sodass die DUH rechtliche Mittel prüfen kann.
Dazu Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin, die die DUH in dem Verfahren vertritt: "Das
OVG BB hat die Senatsverwaltung unmissverständlich und deutlich zur gesetzlich
vorgeschriebenen Transparenz verpflichtet. Mit ihrem Antrag auf Zulassung der
Berufung wollte die Senatsverwaltung möglicherweise nur eine Verzögerung
erreichen. Das und die von ihr bislang verweigerte Transparenz tragen dazu bei,
dass in diesen Zeiten das Vertrauen in staatliches Handeln (weiter) sinkt. Die
Senatsverwaltung ist, wie jede andere staatliche Stelle, jedoch gefordert, für
das Gegenteil einzutreten."
Hintergrund:
Mit dem Radwegestopp der damaligen Verkehrssenatorin Manja Schreiner wurde der
Bau von 19 fertig geplanten und angeordneten Radwegen gestoppt. Aufgrund des
Drucks der DUH und vieler weiterer zivilgesellschaftlicher Organisationen wurden
16 Radwege doch freigegeben. Neben der Stubenrauchstraße in Neukölln sind auch
die Roedernallee in Reinickendorf und die Blankenfelder Chaussee in Pankow nach
wie vor gestoppt.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 91482496, mailto:rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6183119
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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