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Anspruch auf kostenlose Kopie der Behandlungsakte: AOK begrüßt Verbesserung der Patientenrechte |
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| 19.12.2025 15:15 Uhr |
AOK-Bundesverband |
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Berlin (ots) - Patientinnen und Patienten haben künftig Anspruch auf
Bereitstellung einer kostenlosen Kopie ihrer Behandlungsakte. Die
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt diese
neue Regelung im "Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und
Versicherungsvertragsrechts sowie zur Änderung des Behandlungsvertragsrechts".
Das Gesetz ist heute in zweiter und dritter Lesung vom Deutschen Bundestag
beschlossen worden.
"Mit der neuen Regelung zur Einsichtnahme in die Behandlungsakte setzt das
Bundesjustizministerium die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes in
nationales Recht um. Das ist ein Fortschritt für die Patientenrechte, denn das
Recht der Patientinnen und Patienten auf Einsicht in ihre gesamte persönliche
Behandlungsakte wird mit dem heute beschlossenen Gesetz an einem wichtigen Punkt
konkretisiert. Arztpraxen und Kliniken sind künftig verpflichtet, den
Patientinnen und Patienten auf Wunsch die erste Kopie ihrer Behandlungsakte
unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.
Eine Befragung der AOK und des Aktionsbündnisses Patientensicherheit
(https://www.aok.de/pp/bv/pm/einblick-in-ihre-krankenakte/) hat erst kürzlich
gezeigt, dass Patientinnen und Patienten aktuell oft noch große Anstrengungen
unternehmen müssen, um ihre Akte zu erhalten. Um die immer noch bestehenden
Vollzugsdefizite bei der Akteneinsicht zu beheben, fordern wir weitere
Nachbesserungen, die das Patientenrechtegesetz betreffen. Es muss rechtliche
Konsequenzen haben, wenn Patientinnen und Patienten die Einsichtnahme in ihre
komplette Behandlungsakte ohne Angabe von Gründen verwehrt wird. Auch die
Aufbereitung der Akte sollte gesetzlich geregelt werden, damit sich
nachbehandelnde Ärztinnen und Ärzte schnell einen Überblick über bisher
durchgeführte Behandlungen und deren Ergebnisse verschaffen können.
Mit Blick auf die weitgehende Digitalisierung der Behandlungsunterlagen fordern
wir darüber hinaus, dass das Einsichtsrecht der Patientinnen und Patienten auch
auf die Zugriffsrechte und die Änderungshistorie ihrer digitalen Akte
ausgeweitet wird. Zudem sollte das Einsichtsrecht auch auf Unterlagen wie
Hygienepläne oder Medizinproduktebücher erweitert werden, wenn diese für die
Behandlung von Bedeutung sind."
Zum Positionspapier der AOK-Gemeinschaft zur Weiterentwicklung der
Patientenrechte: https://www.aok.de/pp/bv/positionen
Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner in der Pressestelle:
Dr. Kai Behrens
Telefon: 030 / 34646-2309
Mobil: 01520 / 1563042
E-Mail: mailto:presse@bv.aok.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/8697/6183209
OTS: AOK-Bundesverband
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - AOK-Bundesverband
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