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Aus dem Koffer leben / Wann aus Wohnnutzung eine Zweckentfremdung wird (FOTO) |
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| 2.02.2026 11:08 Uhr |
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) |
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Berlin (ots) - Wohnungen werden gerade in Großstädten immer wieder
zweckentfremdet - zu bloßen Übernachtungsplätzen für Menschen, die eigentlich
gar keine besondere Beziehung zueinander unterhalten. Nach Auskunft des
Infodienstes Recht und Steuern der LBS kann eine derartige Nutzung von den
Behörden untersagt werden.
(Verwaltungsgericht Berlin, 6 L 166/23)
Der Fall: Die Wohnung war nur 60 Quadratmeter groß und trotzdem wurde sie von
der Eigentümerin an vier Männer ohne tiefere Beziehung zueinander vermietet.
Betten waren vorhanden, aber keine Schränke oder sonstiges Mobiliar. Die
Betroffenen mussten folglich aus dem Koffer leben. Die Behörden wurden durch
einen Hinweis der Hausverwaltung darauf aufmerksam und forderten die
Eigentümerin auf, die Immobilie wieder geregelten Wohnzwecken zuzuführen und
nicht nur als Schlafplatz zu vermieten.
Der Beschluss: Es handle sich hier tatsächlich um eine Zweckentfremdung, stellte
das Verwaltungsgericht fest. Denn Wohnen umfasse nach gesellschaftlichem
Verständnis mehr, als nur über ein Bett zu verfügen. Den Betroffenen müsse es
möglich sein, sich auch untertags zurückziehen zu können und Raum zur Entfaltung
zu haben. Das sei nicht gegeben, wenn vier Menschen auf so wenig Fläche
zusammenleben müssten.
Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: mailto:ivonn.kappel@dsgv.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/35604/6208262
OTS: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
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