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Berlin (ots) - Zu den Vorschlägen des CDU-Wirtschaftsrats, Zahnbehandlungen aus
dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen zu streichen und privat
abzusichern, erklären Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der
Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), und Dr. Romy Ermler, Präsidentin
der Bundeszahnärztekammer (BZÄK):
"Diese Vorschläge sind medizinisch falsch, unsozial und ökonomisch kurzsichtig.
Eine Ausgliederung der Zahngesundheit aus der GKV wäre mit erheblichen
Folgekosten für das Gesundheitssystem verbunden und damit für die gesamte
Bevölkerung. Mund- und Allgemeingesundheit sind unzertrennlich. Allein das Thema
"Parodontitis" mit den zahlreichen Komorbiditäten wie Diabetes, koronare
Herzerkrankungen oder auch Demenz macht deutlich, wie wichtig es ist,
Erkrankungen sektorenübergreifend in den Blick zu nehmen. Nicht nur, um
Krankheitslasten zu senken, sondern auch um mittel- und langfristig Kosten
einzusparen.
Es ist daher ein Trugschluss zu glauben, durch eine Ausgliederung der
Zahnmedizin würde es zu Einsparungen im Gesundheitswesen kommen können. Das
Gegenteil wäre der Fall.
Alle zahnärztlichen Leistungen, die Bestandteil der vertragszahnärztlichen
Versorgung sind, entsprechen dem Wirtschaftlichkeitsgebot. Sie sind ausreichend,
zweckmäßig und wirtschaftlich und überschreiten nicht das Maß des Notwendigen
(Wirtschaftlichkeitsgebot gemäß § 12 SGB V).
Eine Verlagerung der zahnmedizinischen Versorgung in die vollständige
Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten geht mit der Gefahr einher,
dass
- die zahnmedizinische Gesundheitsversorgung von der individuellen
Leistungsfähigkeit der Patientinnen und Patienten abhängen würde. Gerade
Familien wären doppelt betroffen: Sie müssten für jedes Familienmitglied die
Risiken einzeln absichern, da der Rückhalt der Familienversicherung
vollständig entfiele.
- der Sozialstatus der Patientinnen und Patienten am Zahnstatus ablesbar wäre
(sozial Schwache würden zahnmedizinische Versorgung aufgrund ihrer
finanziellen Lage primär zur Schmerzversorgung und nur in Notfällen in
Anspruch nehmen können).
- die Versorgung der Bevölkerung, insb. aber von vulnerablen Patientengruppen
(Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen) und von Kindern (mit
entsprechenden Folgeschäden/-kosten durch Wegfall von Präventionsleistungen)
gefährdet würde. Dies unterstreicht besonders, wie unsozial ein solcher
Vorschlag ist.
- mangels Steuerungsmechanismen durch die Selbstverwaltung bestehende Lücken bei
der flächendeckenden Versorgung, insbesondere in ländlichen Regionen, forciert
würden.
- Deutschland den im internationalen Vergleich bei der Mundgesundheit erreichten
Spitzenplatz und das hohe Versorgungsniveau der Bevölkerung verlieren würde.
Aktuelle Studien zeigen, dass Länder (wie z. B. Spanien), in denen
zahnmedizinische Behandlungen kaum öffentlich finanziert werden, im Hinblick auf
die Mundgesundheit über alle Altersgruppen deutliche Defizite aufweisen.
Im Ergebnis: Gerade der zahnärztliche Bereich in Deutschland hat gezeigt, dass
die Kombination von Präventionsorientierung mit einem angemessenen Maß an
Eigenverantwortung der GKV-Versicherten die Lösung ist, die zu einer stetigen
Verbesserung der Mundgesundheit und zu stabilen Ausgaben führt."
Pressekontakt:
KZBV: Vanessa Hönighaus
Telefon: 030 280 179-27, E-Mail: mailto:presse@kzbv.de
BZÄK: Dipl.-Des. Jette Krämer-Götte
Telefon: 030 40005-150, E-Mail: mailto:presse@bzaek.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/30852/6208786
OTS: Bundeszahnärztekammer
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