|
Berlin (ots) -
- Erfolg für den Naturschutz: Gericht ordnet sofortigen Stopp der Ölförderung im
deutschen Wattenmeer an
- Fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung: Betrieb war rechtswidrig
- DUH fordert dauerhaften Ausstieg aus der Ölförderung im Wattenmeer und eine
Abkehr von den Plänen der Bundesregierung, die Ölheizung zu retten
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat einen bedeutenden juristischen Erfolg zum
Schutz der Natur und des Klimas erzielt: Die Ölförderung auf der Bohrinsel
Mittelplate im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer muss sofort gestoppt werden. Das
hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht heute mit Verweis auf die
fehlende FFH-Verträglichkeitsprüfung entschieden, die nach deutschem und
europäischem Naturschutzrecht zwingend vorgeschrieben ist. Eine Wiederaufnahme
des Betriebs ist erst zulässig, wenn nachgewiesen ist, dass keine erheblichen
Beeinträchtigungen für das Wattenmeer zu erwarten sind. Eine Beschwerde gegen
den Beschluss hätte keine aufschiebende Wirkung. Der Beschluss ist sofort
vollziehbar.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Diese Entscheidung ist
ein historischer Erfolg für den Naturschutz und ein klares Signal: Deutschlands
größtes Weltnaturerbe darf nicht ohne gründliche Prüfung der
Naturschutzauswirkungen der Ölförderung ausgebeutet werden. Das Wattenmeer ist
eines der empfindlichsten und wertvollsten Ökosysteme Europas und darf nicht
weiter durch Ölförderung gefährdet werden. Die Ölförderung durch die veraltete
Plattform Mittelplate bedeutet ein enormes Risiko für alles Leben im Wattenmeer.
Mit jedem Tag steigt die Gefahr eines Unfalls. Die Folgen einer Ölpest wären für
das Wattenmeer und seine Funktion katastrophal - Millionen von Wattwürmern, aber
auch Seehunde, Kegelrobben und Schweinswale würden ihre Nahrungsquelle und
Lebensgrundlage im Watt verlieren."
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: "Die
Mittelplate-Entscheidung zeigt vor allem eins: Die fossile Ära in Deutschland
muss enden - nicht irgendwann, sondern jetzt. Es ist gut, dass die
Landesregierung Schleswig-Holstein mit 2041 endlich ein Enddatum für diese
schmutzige Förderung gesetzt hat, aber das ist im Angesicht der Klimakrise
leider viel zu spät. Die Pläne der Bundesregierung, mit dem
Gebäudemodernisierungsgesetz die Öl- und Gasheizung zu retten, sind völlig aus
der Zeit gefallen. Von der Bundesregierung fordern wir, endlich den
schrittweisen Ausstieg aus Öl und Gas verantwortungsbewusst vorzubereiten,
anstatt die Hand mit politisch gewollten Rückschritten wie dem Heizungsgesetz
schützend über fossile Geschäftsmodelle und Umweltzerstörung zu halten. Bundes-
und Landesregierung sind jetzt gefragt, einen verbindlichen Plan für den
sofortigen Ausstieg aus der fossilen Förderung im Wattenmeer vorzulegen."
Hintergrund:
Die DUH macht mit dem Verfahren fehlende Prüfungen der Umweltauswirkungen des
risikoreichen Förderprojektes geltend. Für die seit 1987 bestehende Ölförderung
auf der Bohrinsel Mittelplate wurde niemals eine FFH-Verträglichkeitsprüfung
gemäß der Flora-Fauna-Habitatrichtlinie durchgeführt, obwohl das Wattenmeer
bereits seit 1998 als FFH-Gebiet sowie seit 2001 als Europäisches
Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist und die Bohrinsel in einem der sensibelsten
Ökosysteme Europas liegt. Im Mai 2024 war die Schleswig-Holsteinische
Landesregierung den Forderungen von Umweltverbänden und des UNESCO-Komitees
gefolgt und hatte die beantragte Erweiterung der Ölförderung Mittelplate
abgelehnt sowie das Ende der Ölförderung im Wattenmeer für 2041 beschlossen.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, mailto:zerger@duh.de
Rechtsanwalt Prof. Dr. Remo Klinger, Geulen & Klinger Rechtsanwälte
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6224956
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
|