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Vertragshilfe24 stärkt Verbraucherschutz: Lebensversicherung muss erstmalig Berechnung von Rückkaufswert offenlegen |
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| 24.03.2026 18:15 Uhr |
auxinum GmbH |
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Berlin (ots) - Wie Lebensversicherungsgesellschaften den Rückkaufswert und die
Abschlussleistung von Lebensversicherungen berechnen, war bisher für die
Versicherten nicht nachvollziehbar. Die Gesellschaften verwiesen in der
Vergangenheit erfolgreich darauf, das sei ihr Geschäftsgeheimnis. Bei den
Gerichten kamen sie damit bisher immer durch. Doch nun hat das Hanseatische
Oberlandesgericht in Hamburg in zwei aktuellen Verfahren gegen die gleiche
Versicherungsgesellschaft beschlossen: Die Versicherungsgesellschaft muss im
Verfahren ihre Berechnungsmethode offenlegen. (Aktenzeichen 9 U 71/25 und 9 U
94/25).
Damit bahnt sich eine Wende im Verhältnis von Verbrauchern und
Lebensversicherungsgesellschaften an. Bisher diktierten die Lebensversicherer in
Streitfällen die Regeln. Versicherte, die mehr erhalten wollten als den
freiwillig angebotenen Rückkaufswert, mussten den Gesellschaften die höheren
Einnahmen nachweisen. Das gelang nur mit Hilfe von aufwendigen Gutachten, die
zunächst der Versicherte beauftragen und bezahlen musste.
Das Hamburger Gericht dreht nun den Spieß um. Alle bisher vorgebrachten
Argumente der Versicherung haben das Gericht nicht überzeugt. Die
Versicherungsgesellschaft muss deshalb ihre Berechnungsmethode nachvollziehbar
offenlegen, ordnete das Gericht an. Nach einem Beschluss auf Beweisführung wird
die Berechnung der Versicherung später von einem unabhängigen Gutachter
überprüft.
Sven Enger, Geschäftsführer der auxinum GmbH und ehemaliger Vorstand von
Versicherungsgesellschaften über diesen Erfolg: "Verbrauchern ist bisher das
Recht beschnitten worden, den wahren Wert ihrer Police zu erhalten. Das
bisherige Verfahren hat die Versicherungsgesellschaften geschützt. Sie haben es
sich im Streitfall bequem gemacht und ihre Berechnungen zum Geschäftsgeheimnis
erklärt. Wenn die Beweislast in Zukunft umgekehrt wird, dann sind die
Verbraucher vor Willkür geschützt."
Die Mission der auxinum GmbH ist es, Verbraucher:innen die Entscheidungskraft
über ihre finanziellen Planungen zurückzugeben. Dazu will das Unternehmen
Betroffene dabei unterstützen, sich von unrentablen Verträgen mit einer
möglichst hohen Rückzahlung zu trennen. Über das Verbraucherportal
Vertragshilfe24 können sich Versicherte informieren und Kontakt zu einem
Netzwerk von Beratern erhalten, die von auxinum qualifiziert betreut werden.
Sven Enger rät Versicherten, die sich von Kapitallebensversicherungen trennen
wollen, sich auf dem Verbraucherportal Vertragshilfe24.de über verschiedene
Möglichkeiten zu informieren, Verträge anzufechten oder lukrativ und
professionell abzuwickeln.
Pressekontakt:
Jürgen Braatz
01725113430
mailto:j.braatz@ratingwissen.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/173681/6242640
OTS: auxinum GmbH
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - auxinum GmbH
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