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Berlin (ots) -
- Lebensgefährliche Resistenzen: Einsatz der in den Pestizidmitteln Folicur und
Score enthaltenen Wirkstoffe gefährdet nachweislich Wirksamkeit
lebenswichtiger Medikamente
- Pestizidwirkstoffe gelten als fortpflanzungsgefährdend und hormonell
schädigend
- DUH reicht Untätigkeitsklage gegen Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit ein für Zulassungsstopp der Pestizide Folicur und Score
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat beim Verwaltungsgericht Braunschweig
Untätigkeitsklagen gegen das Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) eingereicht. Ziel der Klagen ist der Widerruf der
Zulassungen für die Pestizidmittel Folicur und Score, die zur Wirkstoffgruppe
der Azolfungizide gehören. Aus Sicht der DUH sind die Mittel nicht
zulassungsfähig: Sie gefährden die menschliche Gesundheit, vergiften das
Grundwasser und müssen nach wissenschaftlichem Stand und aktueller
Rechtsprechung längst vom Markt genommen werden. Dennoch bleibt das für die
Zulassung zuständige BVL auf entsprechende Widerrufsanträge der DUH vom 24.
November 2025 hin untätig.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Es ist ein unhaltbarer Zustand,
dass die Pestizidmittel Folicur und Score weiter auf dem Markt bleiben, obwohl
die enthaltenen Wirkstoffe nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu
Medikamentenresistenzen beitragen, die Fortpflanzung schädigen und Abbauprodukte
unser Grundwasser belasten. Durch den Einsatz von Azolfungiziden in der
Landwirtschaft bilden sich Pilzinfektionen, die gegen Arzneimittel resistent
sind. Die Folge sind erschwerte Therapien, sinkende Heilungschancen und im
schlimmsten Fall tödliche Behandlungsversagen. Dennoch werden sie auf Kosten von
Mensch und Natur flächendeckend eingesetzt: In Deutschland wurden in den letzten
Jahren bis zu 12 Millionen Hektar Ackerfläche mit Wirkstoffen der Azolfungizide
behandelt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit darf
hier nicht länger wegsehen: Die Zulassungen für die beiden Pestizidmittel
Folicur und Score müssen umgehend widerrufen werden. Mit unseren Klagen machen
wir Druck, um einen sofortigen Zulassungsstopp zu erwirken."
Die Klagen der DUH stützen sich auf aktuelle wissenschaftliche Bewertungen, die
belegen, dass die in den Pestizidmitteln enthaltenen Wirkstoffe zum Teil
reproduktionstoxisch sind und Eigenschaften besitzen, die im Verdacht stehen,
die menschliche Hormonfunktion zu stören. Hinzu kommt die Belastung des
Grundwassers durch den fortpflanzungsgefährdenden Abbaustoff 1,2,4-Triazol. Der
Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter wird bereits jetzt an zahlreichen
Messstellen überschritten. Dies stellt nicht nur ein erhebliches Umweltproblem
dar, sondern verstößt auch gegen wasserrechtliche Vorgaben.
Lars Neumeister, Pestizidexperte: " Alle Menschen sind dieser Gruppe von
Pestiziden ausgesetzt, weil der Einsatz so stark verbreitet ist und die
'Risikobewertung' kennt nicht einmal das Problem der Medikamentenresistenz - es
kommt dabei schlicht nicht vor. Das ist mehr als fahrlässig. Diese Mittel müssen
vom Acker. Die Landwirtschaft muss mittelfristig pestizidfrei gemacht werden -
das ist aus agronomischer Sicht einfacher, als viele denken."
Hintergrund:
Azolfungizide sind Pilzgifte, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Der
in dem Fungizid Score enthaltene Wirkstoff Difenoconazol gehört zu den
Azolfungiziden und ist in der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2009
genehmigt und aufgrund seiner Persistenz und Toxizität als Substitutionskandidat
eingestuft. Die Genehmigung wurde bereits sechs Mal und zuletzt im November 2025
bis zum 31. Januar 2028 verlängert.
Der in dem Fungizid Folicur enthaltene Wirkstoff Tebuconazol gehört ebenfalls
zur Gruppe der Azolfungizide und ist in der Europäischen Union seit dem 1.
September 2009 genehmigt und aufgrund seiner Persistenz und Toxizität ebenfalls
als Substitutionskandidat eingestuft. Die Genehmigung wurde bereits fünf Mal und
zuletzt im Juli 2023 bis zum 15. August 2026 ohne erneute Risikoüberprüfung
vorläufig verlängert.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Lars Neumeister, Pestizidexperte
mailto:lars.neumeister@pestizidexperte.de
Dr. Caroline Douhaire, Rechtsanwältin
mailto:douhaire@geulen.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6242948
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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