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POL-PIBIN: E-Scooter-Kontrollen: Drei Fahrer ohne Versicherungsschutz - ein Fahrer unter Drogeneinfluss |
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| 9.03.2026 17:10 Uhr |
Polizeiinspektion Bingen |
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Bingen am Rhein (ots) - Am Montag, den 09.03.2026, konnten durch die Polizei
Bingen gleich drei E-Scooter-Fahrer kontrolliert werden, bei denen das genutzte
Fahrzeug nicht ordnungsgemäß versichert war:
Den Anfang machte ein 41-jähriger Mann, der gegen 12:10 Uhr mit seinem E-Scooter
die Löwen-Entertainment-Straße aus Richtung Schultheiß-Kollei-Straße kommend
befuhr und hierbei durch Polizeibeamte einer Verkehrskontrolle unterzogen wurde.
In diesem Rahmen konnten die Polizeibeamten feststellen, dass an dem E-Scooter
noch das bereits abgelaufene grüne Versicherungskennzeichen aus dem Vorjahr
angebracht war und derzeit kein gültiger Versicherungsschutz besteht.
Gegen 12:30 Uhr konnte in der Schultheiß-Kollei-Straße durch eine weitere
Streife ein zweiter E-Scooter-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen werden,
der die Schultheiß-Kollei-Straße aus Richtung Saarlandstraße kommend befuhr.
Auch dieses Gefährt war zum Zeitpunkt der Kontrolle nicht versichert, zudem war
ebenfalls noch die grüne Vorjahresplakette angebracht. Der 40-jährige Fahrer gab
an, sich über den ablaufenden Versicherungsschutz nicht bewusst gewesen zu sein.
Abschließend konnten Beamte der Polizei Bingen gegen 13:15 Uhr einen dritten
E-Scooter-Fahrer kontrollieren. Die Kontrolle erfolgte im Bereich eines
Verbindungsstücks zwischen dem parallel zur Saarlandstraße verlaufenden
Fahrradweg und dessen Einmündung in die Saarlandstraße. Der Mann befuhr zuvor
den Fahrradweg aus Richtung Bingen-Stadt kommend in Fahrtrichtung
Bingen-Büdesheim.
Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass auch an diesem E-Scooter
ein grünes Versicherungskennzeichen aus dem Versicherungsjahr 2025 angebracht
war und somit kein gültiger Versicherungsschutz mehr bestand. Auch der
34-jährige Fahrer dieses Fahrzeugs gab an, nicht gewusst zu haben, dass der
Versicherungsschutz bereits abgelaufen war.
Darüber hinaus ergaben sich bei dem 34-Jährigen während der Kontrolle Hinweise
auf einen möglichen Betäubungsmittelkonsum. Ein durchgeführter Drogenschnelltest
reagierte positiv auf THC. In der Folge wurde dem Mann daher zur Beweisführung
eine Blutprobe entnommen.
Gegen die betroffenen Fahrer wurden entsprechende Strafverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet. Einer der Fahrer wird
sich darüber hinaus in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens
eines Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln verantworten
müssen.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass für
E-Scooter, Kleinkrafträder und ähnliche Fahrzeuge eine jährliche
Versicherungspflicht besteht. Das Versicherungskennzeichen muss jeweils zum 01.
März eines Jahres erneuert werden. Seit diesem Zeitpunkt ist derzeit das neue
Versicherungskennzeichen für das Versicherungsjahr 2026 in der Farbe Schwarz
gültig. Fahrzeuge, die beispielsweise noch mit dem grünen
Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2025 unterwegs sind, verfügen über keinen
gültigen Versicherungsschutz mehr und dürfen im öffentlichen Verkehrsraum nicht
geführt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Bingen
Telefon: 06721 905-0
E-Mail: pibingen@polizei.rlp.de
Website: https://s.rlp.de/6qMj62o
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/131675/6232035
OTS: Polizeiinspektion Bingen
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeiinspektion Bingen
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