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HZA-BS: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung / Zoll nimmt Wach- und Sicherheitsgewerbe ins Visier (FOTO) |
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| 18.11.2025 13:11 Uhr |
Hauptzollamt Braunschweig |
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Braunschweig (ots) - Am Montag, den 17.11.2025, ging der ZOLL im gesamten
Bundesgebiet verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und Sicherheitsgewerbe vor.
Das Hauptzollamt Braunschweig war mit 49 Beschäftigten der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit der drei Standorte Braunschweig, Hildesheim und Göttingen sowie
zwei Kräften des Ordnungsamts Braunschweig und einem Mitarbeiter der Stadt
Wolfsburg im Einsatz, um Beschäftigungsverhältnisse im Wach- und
Sicherheitsgewerbe zu prüfen. Ein besonderer Fokus wurde bei der
Schwerpunktaktion auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
und auf den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen gelegt. Darüber hinaus
wurden auch illegale Beschäftigung, unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sowie die
Einhaltung des Mindestlohns überprüft, welcher seit dem 1. Januar 2025 bei 12,82
Euro brutto je Zeitstunde beträgt.
Bei den Prüfungen trafen die Zöllnerinnen und Zöllner 128 Beschäftigte an, und
befragten diese zu ihren Arbeitsverhältnissen. In diesem Zuge konnten auch
bereits die Geschäftsunterlagen zu acht Arbeitnehmern geprüft werden. Ziel der
Maßnahmen waren es Verstöße aufzudecken und die Einhaltung des Mindestlohnes
nach dem Mindestlohngesetz sicherzustellen.
Bei den Befragungen und Prüfungen wurden durch das Ordnungsamt Braunschweig drei
Arbeitnehmern die Weiterarbeit untersagt, weil Sachkundenachweise und
Registrierungen fehlten. Die Prüfungen dauern noch an, da einige Angaben durch
Nachprüfungen verifiziert werden müssen. Anschließende Prüfungen von
Arbeitgebern in dessen Lohn - und Finanzbuchhaltung ergeben sich unter Umständen
im Nachhinein.
Der Zoll hat den Fokus auf die sogenannten von Schwarzarbeit gefährdeten
Branchen gelegt. Hiervon betroffen ist auch das Wach- und Sicherheitsgewerbe, da
hier erfahrungsgemäß viele Arbeitnehmer in prekären Arbeitsverhältnissen stehen.
Diese Branche unterliegt deshalb auch dem Mindestlohngesetz. Zum 01. Januar 2026
steigt der Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto je Zeitstunde an.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren
entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und
ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen
erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl
stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten
eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen
führt die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ganzjährig regelmäßig
bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen, mit einem erhöhten
Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an
Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Mitarbeiter in der Stabsstelle Kommunikation
Christoph Fromm
Telefon: 0531/1291-1017
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
E-Mail: Christoph.Fromm@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121224/6160869
OTS: Hauptzollamt Braunschweig
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Braunschweig
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