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Braunschweig (ots) - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat am
Dienstag, den 10. März 2026 bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte
Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der
Baubranche durchgeführt. Das Hauptzollamt Braunschweig war dazu mit insgesamt 66
Zöllnerinnen und Zöllner der Dienstorte Braunschweig, Göttingen und Hildesheim
auf Baustellen im gesamten Hauptzollamts-Bezirk im Einsatz. Insgesamt wurden 220
Personen auf den Baustellen angetroffen und zu ihren Personalien und
Arbeitsbedingungen befragt.
Der ZOLL kontrolliert die ordnungsgemäße Anmeldung von Beschäftigten zur
Sozialversicherung, mögliche unrechtmäßige Leistungsbezüge sowie die Einhaltung
der gesetzlichen Mindestlöhne. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie
Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen
anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn,
der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro brutto pro Zeitstunde beträgt.
Außerdem prüft der ZOLL ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung
erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel haben. Bei
den stattgefundenen Prüfungen im Baugewerbe wurden hier einige Verstöße
festgestellt: Auf diversen Baustellen in Braunschweig, Hildesheim und dem
Landkreis Goslar wurden insgesamt zehn ausländische Beschäftigte angetroffen,
die keinen gültigen Aufenthaltstitel vorlegen konnten. Gegen sie wurden
Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Schon in den letzten drei Wochen hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der
Stadt und im Landkreis Göttingen zwei Ausländerinnen und einen Ausländer bei
ihren Prüfungen angetroffen, die nicht im Besitz des erforderlichen
Aufenthaltstitels waren. Dabei handelte es sich jedoch nicht um Arbeitnehmer aus
der Baubranche, sondern aus dem Prostitutions- sowie dem Gaststättengewerbe.
Branchen, die ebenfalls stark von Schwarzarbeit betroffen sind. Die beiden
Prostituierten, wovon eine nach Beginn ihres Asylverfahrens untergetaucht war
und gegen die andere bereits ein Aufenthaltsverbot in der Bundesrepublik
Deutschland bestand, praktizierten in einer Ferienwohnung. Dabei handelt es sich
jedoch um keine zugelassenen Produktionsstätten.
Zudem stellten die Einsatzkräfte bei der Schwerpunktprüfung am Dienstag einen
Verstoß gegen die Pflicht zur Sofortmeldung fest. Darüber hinaus wurden fünf
Beschäftigte angetroffen, die entgegen der gesetzlichen Vorgaben im Baugewerbe
keinen Ausweis mit sich führten. Im Nachgang der Kontrollen werden weitere
Geschäftsunterlagen geprüft, da sich aus einzelnen Befragungen Hinweise auf
mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn sowie auf mögliche Vorenthaltung von
Sozialversicherungsbeiträgen ergeben haben.
Die Prüfungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz erfolgen durch
Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen und sind oft nur
der Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
Aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung liegt ein besonderer Fokus auf dem
Baugewerbe. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und
Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-,
Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes
bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025
durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit festgestellten Schadenssumme sind auf
die Baubranche zurückzuführen. Die Gesamtjahresergebnisse der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit des Hauptzollamts Braunschweig wurden am 27.02.2026 im
Presseportal veröffentlicht
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/6225111).
Rückfragen bitte an:
Kontakt für Medienvertreter:
Hauptzollamt Braunschweig
Stabsstelle Kommunikation
Davide De Matteis
Telefon: 0531/1291-1017
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121224/6234750
OTS: Hauptzollamt Braunschweig
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