Coburg (ots) -
- Website informiert über Gefahrenstellen auf Schulweg
- Haftungsprivileg für Kinder
- Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas
Die Sommerferien sind in einigen Bundesländern schon vorbei. Zigtausende Kinder
und Jugendliche machen sich wieder auf den Schulweg. Klar ist, der Verkehr
erfordert volle Aufmerksamkeit. Das spiegelt sich seit Jahren in den Zahlen des
Statistischen Bundesamtes wider: Kinder verunglücken besonders häufig am frühen
Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie ab Mittag, wenn die Schule aus ist. Der Weg
zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Ein
kleiner Umweg kann sich lohnen, wenn dafür Ampeln oder Schülerlotsen das
Überqueren der Straße sicherer machen.
Doch welches ist der sicherste Weg? Eltern können eigene Erfahrung auf der Seite
https://www.schulwege.de/ faktenbasiert noch einmal gegenchecken: Hier lässt
sich eine möglichst sichere Route auf Basis bekannter gefährlicher Bereiche
berechnen. Einen Teil der Daten zur Erkennung der Gefahrenstellen liefert die
HUK-COBURG an die "Initiative für sichere Straßen", Betreiber des
Schulweg-Portals. Basis ist der Telematik-Tarif des Versicherers, den fast
700.000 Kunden nutzen. In aggregierter und anonymisierter Form geben diese Daten
Hinweise auf Gefahrenstellen im Verkehr. Weitere Daten, die in die Berechnung
einfließen, sind u.a. die polizeilichen Unfalldaten sowie Meldungen von
Verkehrsteilnehmern.
Eltern von ABC-Schützen rät die HUK-COBURG, die Route zusammen mit ihren Kindern
zu planen und mehrfach abzulaufen. Wichtig ist auch, dass ein Kind mit
ausreichendem Abstand zum fließenden Verkehr am Bordstein stehen bleibt. Und vor
der Straßenüberquerung sollten Kinder immer den Blickkontakt zum Autofahrer
suchen. Richtig üben lässt sich nur unter realen Bedingungen: Also morgens, wenn
die Schule beginnt und mittags, wenn sie endet.
Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder von der Komplexität des motorisierten
Straßenverkehrs oft überfordert sind. Dies gilt besonders für die Einschätzung
von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie
Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten
Geburtstag. Das hat für Autofahrer weitreichende Konsequenzen. Werden sie in
einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt, haften sie
unabhängig von der Schuldfrage.
Autofahrer müssen also stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr
nicht regelkonform verhalten. Ein Kind sehen, heißt vorsichtig fahren, beide
Straßenseiten im Auge behalten und jederzeit bremsbereit sein. Dies gilt in
besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen
einstehen müssen, hängt von ihrer Einsichtsfähigkeit ab. Entscheidend ist, ob
sie die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen richtig
einschätzen können. Gleichzeitig kommt es auf das individuelle Verschulden in
der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters
korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.
Lautet die Antwort ja, müssen aber auch Kinder für sämtliche
Haftpflichtansprüche ihres Opfers aufkommen. Sobald das Kind selbst Geld
verdient, muss es zahlen. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt,
können auch sie zur Kasse gebeten werden. Schutz bietet in beiden Fällen eine
private Haftpflichtversicherung.
Zur Presseinfo auf huk.de:
https://www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/schulweg.html
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