Coburg (ots) - Vor der Entspannung im Urlaub ist einiges zu organisieren: Wer
leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Oft helfen freundliche Nachbarn.
Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert,
wenn der hilfsbereite Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der
Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt?
Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür
geradestehen: Wer also beim Blumengießen den Teppich ruiniert oder eine teure
Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Schließlich
erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat.
Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die
Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.
Neben der rechtlichen Seite haben solche Vorkommnisse aber auch eine
menschliche. Darum verzichten etliche Privathaftpflicht-Versicherungen, darunter
auch die HUK-COBURG, auf den Haftungsausschluss. Sie unterstützen die
Nachbarschaftshilfe und regulieren die Schäden.
Mit fremden Hunden Gassi gehen
Wer sich um einen fremden Hund kümmert, sollte beim Hundebesitzer nach einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung fragen. Durch sie ist man kostenfrei
mitversichert. Beißt der Hund beim Spazierengehen einen unbekannten Passanten,
ist es Sache der Versicherung den Schaden zu regulieren. In manchen
Bundesländern - wie Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt,
Schleswig-Holstein und Thüringen - ist der Abschluss einer
Hundehalter-Haftpflichtversicherung ohnehin für alle Hunderassen Pflicht.
Wer aus reiner Gefälligkeit einen fremden Hund hütet, ist zudem im Rahmen seiner
eigenen Privathaftpflicht-Versicherung mitversichert, wenn der Hund einen
Dritten beißt. Auch hier unterstützen etliche Versicherer die
Nachbarschaftshilfe. Existiert jedoch eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung,
muss die sich um den Schaden kümmern.
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