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BPOL-BadBentheim: Lebensgefährliches Trainsurfen - 13-Jähriger fährt auf Zugkupplung mit (FOTO) |
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| 5.12.2025 14:25 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim |
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Delmenhorst / Hude (ots) - Donnerstagnachmittag wurde ein 13-Jähriger beim
sogenannten Trainsurfen festgestellt. Das Kind war auf der Kupplung am Ende
eines Regionalzuges, von Hude nach Delmenhorst gefahren. Die Bundespolizei warnt
eindringlich vor der Lebensgefahr durch Bahnsurfen.
Kurz vor 17 Uhr informierten Zeugen die Polizei, dass jemand in Hude (Oldb.) auf
einen Zug nach Delmenhorst aufgesprungen sei. Auf diesem Streckenabschnitt fährt
der Zug mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 160 km/h.
Zum Zeitpunkt der Information befand sich der Zug bereits kurz vor der Ankunft
im Bahnhof Delmenhorst. Beim Eintreffen der ersten Polizeistreife am Bahnhof
Delmenhorst flüchtete der 13-Jährige zunächst, konnte jedoch nach kurzer
Verfolgung gestellt und vorläufig in Gewahrsam genommen werden. Anschließend
wurde der Junge zur Dienststelle in Delmenhorst gebracht und dort an seine
Erziehungsberechtigte übergeben.
Das das Kind unter 14 Jahren ist, ist es nicht strafmündig. Eine strafrechtliche
Verfolgung erfolgt daher nicht. Unabhängig von der Strafmündigkeit wird geprüft,
ob ein Verstoß gegen das Allgemeine Eisenbahngesetz vorliegt. Die Bundespolizei
fertigt zudem eine Mitteilung an das zuständige Jugendamt, um
Präventionsangebote und Unterstützungsmaßnahmen durch die Jugendbehörde zu
ermöglichen.
Die Bundespolizei warnt eindringlich vor der lebensgefährlichen Mutprobe des
sogenannten "Trainsurfens". Dabei kommt es immer wieder zu schweren und
tödlichen Unfällen. Die Bundespolizei appelliert daher an alle Kinder und
Jugendlichen sowie Erziehungsberechtigte und Lehrkräfte: Sprechen Sie offen
miteinander über Risiken solcher Social-Media-Trends und Mutproben. Wer außen am
Zug mitfährt, riskiert sein Leben. Bahnanlagen und Züge sind keine Orte für
Abenteuerlust und Mutproben.
Unabhängig von möglichen strafrechtlichen Konsequenzen, können bei
Beeinträchtigungen im Zugverkehr zivilrechtliche Forderungen der betroffenen
Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen.
Hinweise und Beobachtungen zu Trainsurfern nimmt die Bundespolizei in Oldenburg
unter 0441-218380 entgegen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning
Mobil: 01520 9054933
E-Mail: pressestelle.badbentheim@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://x.com/bpol_nord
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/70276/6173334
OTS: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
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