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Berlin (ots) -
- Neues Gutachten: In vielen Städten sind großflächige Feuerwerksverbotszonen
erforderlich; Böllern und das Zünden von Raketen wegen dichter Bebauung und
brandempfindlichen Gebäuden kaum zulässig
- DUH fordert Kommunen auf, ihre Pflicht ernst zu nehmen und Verbotszonen sofort
zu beschließen
- Neues Online-Tool ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihre Kommune direkt zum
Erlass solcher Feuerwerksverbotszonen aufzufordern: https://l.duh.de/antrag
Kommunen sind rechtlich verpflichtet, besonders brandempfindliche Gebäude und
dicht bebaute Stadtbereiche durch Feuerwerksverbotszonen zu schützen. Dies
bestätigt ein neues Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger im Auftrag der
Deutschen Umwelthilfe (DUH). Der laut Gutachten erforderliche Sicherheitsabstand
von 200 Metern zu brandempfindlichen Gebäuden führt dazu, dass in vielen Städten
und Gemeinden großflächige Verbotszonen festgelegt werden müssen. Tun sie das
nicht, drohen haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche
Amtsträgerinnen und Amtsträger - insbesondere dann, wenn durch Feuerwerk
verursachte Brände Menschen verletzen oder sie zu Schaden kommen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Da die Bundesregierung und die
Länder beim Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt versagen, sind jetzt die
Kommunen gefragt. Feuerwerksverbote sind keine Kann-Entscheidung, sondern eine
kommunale Pflicht. Städte und Gemeinden müssen brandempfindliche Gebäude und
dicht bebaute Straßenzüge schützen. Alles andere ist ein klarer Rechtsverstoß.
Gerade einmal 5 Prozent der Menschen wollen dieses Jahr laut aktueller
YouGov-Umfrage sicher Feuerwerk zünden. Es ist vollkommen absurd, dass wir für
diese Minderheit weiterhin massive Gefahren in Kauf nehmen. Wenn Kommunen weiter
untätig bleiben, tragen sie die rechtliche Verantwortung für vermeidbare Brände,
Verletzungen und Schäden."
Beispiele für besonders gefährdete Bereiche, bei denen Verbotszonen eingeführt
werden müssen, sind laut Gutachten Häuser mit Reetdach oder mit hohem
Holzanteil, wie Fachwerkhäuser, Tankstellen, Bauern- und Reiterhöfe samt
Scheunen, Wertstoff- und Recyclinghöfe sowie dicht bebaute Altstädte oder
Gebäudekomplexe. Um Brände einzudämmen, ist laut Gutachten ein Sicherheitsradius
von mindestens 200 Metern einzuhalten. Liegen mehrere dieser Objekte nahe
beieinander, müssen Kommunen zusammenhängende Verbotszonen ausweisen - im
Einzelfall kann das große Teile des Stadtgebiets betreffen.
Die DUH ruft Bürgerinnen und Bürger auf, jetzt den Druck auf ihre Kommune zu
erhöhen: Über ein neues Online-Tool können Menschen mit wenigen Klicks einen
Antrag auf Feuerwerksverbotszonen absenden.
Hanna Rhein, DUH-Expertin für Luftreinhaltung: "Viele Menschen haben Angst um
ihre Wohnung, ihr Haus, ihren Hof oder Stall, weil Raketen und Böller jedes Jahr
hunderte Brände verursachen. Mit unserem neuen Antragstool bekommen Bürgerinnen
und Bürger erstmals ein wirksames Mittel in die Hand, um selbst aktiv zu werden
und ihre Stadt zum Handeln zu bewegen."
Links:
- Zum Gutachten: https://l.duh.de/p251114a
- Zum Antrag: https://l.duh.de/antrag
- Zur Petition: https://l.duh.de/petition
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Hanna Rhein, Expertin Luftreinhaltung
0170 2319263, mailto:rhein@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6158399
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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