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Berlin (ots) - Der Bundestag hat heute ein Gesetz zur Änderung des
Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der
Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen
beschlossen. Dabei werden auch die Rechtsmittelstreitwerte angepasst. Damit
gehen wir einen weiteren Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Justiz.
Daniel Rinkert , Fachpolitiker:
"Seit 1993 gilt bei den Amtsgerichten eine Streitwertgrenze von 5.000 Euro -
damals waren es 10.000 D-Mark. Während die Preise seitdem um circa 70 Prozent
gestiegen sind, wurde dieser Wert nicht angepasst. Mit dem heutigen Gesetz
beenden wir dieses Relikt aus den Tagen der D-Mark.
Die Anhebung auf 10.000 Euro ist längst überfällig. Sie sorgt für eine
zeitgemäße und gerechte Regelung, stärkt die Amtsgerichte als bürgernahe
Eingangsinstanz und verbessert den Zugang zur Justiz - genau dort, wo Menschen
Unterstützung brauchen.
Zugleich fördern wir die Spezialisierung der Landgerichte und machen unsere
Zivilgerichtsbarkeit moderner, digitaler und zukunftsfähiger. Dieses Gesetz ist
ein wichtiger erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform der
Zivilprozessordnung."
Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin:
"Mit der heutigen Reform bringen wir die Ziviljustiz näher an den Alltag der
Menschen und ordnen Zuständigkeiten klarer und moderner. Wer seine Rechte
durchsetzen will, soll das niedrigschwellig, in angemessener Zeit und vor
bürgernahen Amtsgerichten tun können.
Die Anhebung des Zuständigkeitsstreitwerts ist dabei kein isolierter Schritt,
sondern Teil einer größeren Reformagenda: Wir stärken die Eingangsgerichte,
bündeln komplexe Verfahren bei spezialisierten Kammern und treiben zugleich die
Digitalisierung der Justiz voran. Denn durch dieses Gesetz kann das
Online-Verfahren an den Amtsgerichten jetzt bis zu einem Streitwert von 10.000
Euro erprobt werden. So wird der Rechtsstaat moderner, handlungsfähiger und
spürbarer für die Bürgerinnen und Bürger."
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