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Berlin (ots) - ++ Korrigierte Fassung der Meldung vom 02.12.2025 10:35 Uhr. In
der zuvor versendeten Pressemitteilung waren die Gründe zur Nichtzulassung der
Revision nicht korrekt dargestellt. Bitte verwenden Sie nur die nachfolgende
Version. Wir bitten dies zu entschuldigen. ++
- Oberverwaltungsgericht Schleswig legt Urteilsbegründung seines Urteils vom 25.
September 2025 vor
- Gericht verwirft Berufung des Kraftfahrt-Bundesamts und VW und lässt keine
Revision im DUH-Verfahren gegen illegale Abschalteinrichtungen nach
Software-Update zu
- DUH erreicht acht Jahre nach Klageeinreichung Meilenstein zum Schutz der
Gesundheit der Menschen in Deutschland
- Kraftfahrt-Bundesamt muss gegen VW die Entfernung der illegalen
Abschalteinrichtungen oder Stilllegung anordnen, sobald das Urteil
rechtskräftig ist
- DUH fordert Verkehrsminister Schnieder auf, alle rund 7,8 Millionen
betroffenen Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5 und Euro 6a bis 6c auf
Kosten der Hersteller wirksam nachrüsten oder stilllegen zu lassen
In der Musterklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vor dem
Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig liegt die schriftliche Urteilsbegründung
vor: Die trotz Software-Update weiterhin vorhandenen temperatur- und
höhenabhängigen Abschalteinrichtungen im VW Golf Plus TDI (EA189 EU5) und seinen
fünf Varianten sind unzulässig. Außerdem hat das OVG Schleswig aufgrund bereits
vorliegender Entscheidungen des EuGH eine Revision nicht zugelassen. Die DUH
erwartet eine Nichtzulassungsbeschwerde des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) und der
Volkswagen AG vor dem Bundesverwaltungsgericht. Sobald diese zurückgewiesen ist,
ist das Urteil des OVG rechtskräftig. Das KBA wird dann nicht umhinkommen, dies
für alle rund 7,8 Millionen betroffenen Diesel-Pkw umzusetzen.
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Dieses Urteil hat weitreichende
Bedeutung für die rund 7,8 Millionen Dieselfahrzeuge der Abgasstufen Euro 5
sowie Euro 6a bis 6c mit illegalen Abschalteinrichtungen. Wir fordern
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder auf, anders als seine Vorgänger, nicht
länger auf Zeit zu spielen, sondern die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen.
Der Verkehrsminister muss alle Fahrzeuge mit illegalen Abschalteinrichtungen
umgehend zurückrufen, mit wirksamer Abgasreinigungstechnik nachrüsten lassen
oder die Stilllegung auf Kosten der Hersteller anordnen. Die jährlich über
23.000 vorzeitigen Todesfälle durch giftige Stickstoffdioxid-Emissionen allein
in Deutschland können nicht länger ignoriert werden."
Das Urteil des OVG Schleswig ist ein doppelter Erfolg und hat rechtshistorische
Bedeutung. Erstmals ist es einer Umweltorganisation gelungen, sich gegen den
massiven und ressourcenintensiven Widerstand sowohl der für den Autoverkehr
zuständigen Bundesbehörde als auch des größten deutschen Automobilherstellers
durchzusetzen - und damit feststellen zu lassen, dass deren jahrelange Praxis in
zweifacher Hinsicht rechtswidrig war.
Remo Klinger, Rechtsanwalt, der die DUH in dem Verfahren vertritt: "Das Urteil
ist ein Präzedenzfall. Wenn das Bundesverwaltungsgericht die zu erwartende
Nichtzulassungsbeschwerde des Kraftfahrt-Bundesamts und Volkswagens zurückweist,
werden alle noch anhängigen Verfahren auf dieser Grundlage entschieden. Damit
ist endgültig geklärt, dass Millionen Dieselfahrzeuge rechtswidrig auf unseren
Straßen unterwegs sind und das Kraftfahrt-Bundesamt gerichtlich gezwungen ist,
einzugreifen."
Axel Friedrich, internationaler Verkehrsexperte: "Volkswagen hat in die
betroffenen Fahrzeuge illegale Abschalteinrichtungen eingebaut, nur um zu Lasten
des Gesundheits- und Umweltschutzes den Profit zu erhöhen. Das OVG Schleswig hat
diesen technischen Betrug für illegal erklärt, so wie wir dies schon seit über
zehn Jahren darstellen."
Hintergrund:
Im Jahr 2016 genehmigte das dem Bundesverkehrsministerium unterstehende KBA die
erneute Zulassung von VW-Dieseln mit Abschalteinrichtungen - obwohl diese auch
nach dem Software-Update Abschalteinrichtungen enthielten. Bis heute stoßen die
Fahrzeuge - wie rund 7,8 Millionen weitere Diesel der Normen Euro 5 bis Euro 6c
nahezu aller Hersteller - mehr giftige Stickoxide aus als erlaubt.
Die DUH klagte 2018 in einem Musterverfahren gegen die Bundesregierung,
vertreten durch das KBA. Nach Bestätigung der DUH-Klageberechtigung durch den
Europäischen Gerichtshof 2022 (C-873/19) entschied 2023 das Verwaltungsgericht
Schleswig zugunsten der DUH (3 A 113/18). KBA und VW legten Berufung ein. Das
für Winter 2026 zu erwartende Verfahren zur Nichtzulassungsbeschwerde der
Revision dürfte die letzte Instanz der Dieselgate-Musterklage sein. Mit der
Zurückweisung der Beschwerden wird das Urteil des OVG Schleswig rechtskräftig.
Alle anderen Verfahren werden danach unter Zugrundelegung dieses Urteils
entschieden.
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, mailto:resch@duh.de
Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
0171 2435458, mailto:klinger@geulen.com
Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0157 71592163, mailto:axel.friedrich.berlin@gmail.com
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
http://www.duh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6170784
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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