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Berlin (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem wichtigen Beschluss vom
12. November 2025 entschieden, dass der Streit zwischen AGAPLESION und der Stadt
Frankfurt über kommunale Zuschüsse für ein städtisches Krankenhaus vor einem
Verwaltungsgericht zu klären ist. Der Deutsche Evangelische Krankenhausverband
(DEKV) wertet diese Entscheidung als klares Signal für mehr Rechtsklarheit und
Chancengleichheit im deutschen Krankenhauswesen.
"Das Gericht hat keine inhaltliche Bewertung der Zuschüsse vorgenommen. Aber es
öffnet die Tür für eine grundrechtliche Prüfung kommunaler Finanzierungspraxis",
erklärt der DEKV-Vorsitzende Christoph Radbruch. "Freigemeinnützige Kliniken
leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Versorgung. Der Umstand, dass sie in
konkurrierenden Strukturen häufig keinen Zugang zu kommunalen Ausgleichsmitteln
haben, stellt einen strukturellen Wettbewerbsnachteil dar, der nun juristisch
eingeordnet werden kann."
Beim DEKV-Fachforum "Subsidiarität im Wandel" am 18. November 2025 hatte der
DEKV zentrale Schwachstellen im Finanzierungssystem aufgezeigt. Vorgestellt
wurde unter anderem ein Gutachten von Prof. Dr. Rainer Schlegel, früherer
Präsident des Bundessozialgerichts. Sein Fazit: Das Subsidiaritätsprinzip ist im
Krankenhausrecht gesetzlich nicht abgesichert. Kommunale Träger dürfen Verluste
ausgleichen - freigemeinnützigen Einrichtungen fehlt dagegen jede strukturelle
Kompensation.
"Dass das Bundesverwaltungsgericht die grundrechtliche Relevanz der
Fragestellung überhaupt anerkennt, ist bemerkenswert und gibt unserer
langjährigen Kritik neue Schubkraft", so Radbruch weiter. "Es geht hier nicht um
einen juristischen Sieg, sondern um die Chance auf mehr
Wettbewerbsgerechtigkeit."
AGAPLESION, das größte Mitglied im DEKV, steht exemplarisch für die
Herausforderungen freigemeinnütziger Träger: steigende Anforderungen, wachsender
ökonomischer Druck und keine Aussicht auf kommunale Kompensation. Umso wichtiger
ist der politische Diskurs, den der Verband nun fordert.
"Entscheidend ist nicht wer klagt, sondern dass die strukturelle Schieflage
politisch anerkannt wird. Nur so können wir gemeinsame neue Lösungen mit der
Politik entwickeln", betont Radbruch. "Als DEKV setzen wir uns für faire
Rahmenbedingungen ein. Subsidiarität darf kein reines Leitbild bleiben, sondern
muss politisch und finanziell wirksam werden."
Das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht steht noch aus. Der DEKV kündigt an,
den Prozess konstruktiv zu begleiten und zugleich den Dialog mit der Politik zu
intensivieren.
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OTS: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. (DEKV)
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