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Berlin (ots) -
- Einwendung eingereicht: DUH befürchtet in Brunsbüttel unnötige
LNG-Infrastruktur mit kaum zusätzlicher Importkapazität unter Deckmantel der
Versorgungssicherheit
- Natur und Menschen durch neuen Anleger in Gefahr: Lärmschutzgrenzen werden
überschritten und die naturschutzrechtliche Einschätzung ist veraltet
- DUH fordert Ablehnung des Antrags durch die zuständige Behörde
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) geht mit rechtlichen Einwendungen gegen den
Betrieb des schwimmenden LNG-Terminals in Brunsbüttel an einem neu errichteten
Anleger vor. Aus Sicht der DUH ist der entsprechende immissionsschutzrechtliche
Antrag der Deutschen Energy Terminal GmbH (DET) lückenhaft und basiert teilweise
auf veralteten Unterlagen. Zudem bestehen grundsätzliche Bedenken gegen Bau und
Betrieb der Anlegestelle, etwa hinsichtlich des Natur- und Lärmschutzes.
Die FSRU (Floating Storage and Regasification Unit) wird bereits seit Jahren an
einem anderen Anleger in Brunsbüttel betrieben, dessen Genehmigung bis Ende 2027
gilt. Eine Verlagerung kurz vor dem geplanten Betriebsende ist aus Sicht der DUH
weder nachvollziehbar noch erforderlich, denn ab 2027 soll ausdrücklich ein
landseitiges LNG-Terminal die schwimmende FSRU ersetzen. Die DUH fordert das
zuständige Landesamt für Umwelt Schleswig-Holstein daher auf, den Antrag
abzulehnen.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Warum kurz vor
Betriebsende ein neuer Standort für den LNG-Anleger in Brunsbüttel nötig sein
soll, geht aus den lückenhaften Antragsunterlagen nicht hervor. Der Betreiber
scheint unter dem Deckmantel der Versorgungssicherheit dauerhafte zusätzliche
Hafeninfrastruktur schaffen zu wollen - ohne nachgewiesenen Bedarf, aber dafür
mit eklatanten Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung. Lärm- und Naturschutz
darf nicht zulasten vorgeschobener wirtschaftlicher Interessen gehen. Wir
fordern die Behörden auf, den neuen Standort abzulehnen."
Die Verlagerung hätte langfristige Auswirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner.
In Teilen Brunsbüttels droht eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte. Als
Gegenmaßnahme wird ein bis zu 14 Meter hoher Lärmschutzwall diskutiert, dessen
Wirksamkeit und Umsetzbarkeit die DUH bezweifelt.
Auch die naturschutzfachlichen Unterlagen weisen erhebliche Mängel auf. Die
Bewertung der Auswirkungen auf geschützte Arten basiert auf veralteten und
methodisch unzureichenden Daten. Besonders problematisch ist dies beim streng
geschützten Schweinswal und dem Fischotter, für die aktuelle und belastbare
Erfassungsdaten zwingend erforderlich sind.
Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mailto:mueller-kraenner@duh.de
DUH-Newsroom:
030 2400867-20, mailto:presse@duh.de
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Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/22521/6290501
OTS: Deutsche Umwelthilfe e.V.
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