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Neustadt a. d. W. (ots) - Kürzungen beim Elterngeld: Über diese Pläne der
Politik ist eine teils hitzige Debatte entbrannt. Aktuell liegt die Höhe des
Elterngelds für Bezugsberechtigte zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat.
Zunehmender Beliebtheit erfreut sich dabei das Elterngeld plus. Wer Elterngeld
beziehen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zudem können werdende
Eltern die spätere Höhe des Elterngelds unter bestimmten Voraussetzungen im
Vorfeld selbst beeinflussen. Welche Regeln gelten und welche steuerlichen
Aspekte dabei wichtig sind, erläutert der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH).
Warum Elterngeld für viele Familien wichtig
Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die einen Ausgleich schaffen soll, wenn
nach der Geburt eines Kindes das Gehalt oder zumindest ein Teil davon wegbricht.
Diese Möglichkeit wird sehr zahlreich genutzt: Rund 1,61 Millionen Mütter und
Väter in Deutschland erhielten im Jahr 2025 Elterngeld. Davon wählten rund 40
Prozent die Variante Elterngeld Plus. Das geht aus Zahlen des Statistischen
Bundesamts (Destatis) hervor.
Mit Elterngeld Plus können Mütter und Väter doppelt so lange Elterngeld
erhalten, müssen sich aber im Gegenzug mit einer geringeren Höhe des Elterngelds
begnügen. Dieses Modell soll für mehr Flexibilität sorgen, vor allem wenn Eltern
bereits während des Bezugs von Elterngeld wieder stundenweise in ihren Beruf
einsteigen möchten.
Wer Elterngeld und Elterngeld Plus erhalten darf
Unabhängig davon, welche Variante des Elterngelds gewählt wird: Seit April 2025
haben nur noch Elternpaare - sowohl verheiratete als auch unverheiratete - und
Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Einkommen von höchstens 175.000 Euro
Anspruch darauf. Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich, vereinfacht gesagt,
aus sämtlichen steuerpflichtigen Einnahmen abzüglich verschiedener steuerlicher
Abzüge wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder Vorsorgeaufwendungen.
Das zu versteuernde Einkommen entspricht also nicht etwa dem Bruttogehalt. Das
heißt: Eltern und Alleinerziehende, die zusammen ein Jahresbruttoeinkommen von
beispielsweise 200.000 Euro haben, werden mit hoher Wahrscheinlichkeit mit ihrem
zu versteuernden Jahreseinkommen unterhalb der 175.000-Euro-Grenze liegen. Und
hätten damit Anspruch auf Elterngeld. Darüber hinaus kann das Bruttogehalt dank
weiterer steuerlicher Abzugsmöglichkeiten auch noch höher ausfallen, ohne dass
das zu versteuernde Einkommen die magische Grenze von 175.000 Euro
überschreitet.
Wieviel Elterngeld ausgezahlt werden kann
Sind die Voraussetzungen für den Bezug von Elterngeld erfüllt, stellt sich
natürlich die wichtige Frage: Wie hoch wird es denn ausfallen? Grundsätzlich
gilt: Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat.
Je höher das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Elternteils im
Jahr vor der Geburt war, desto mehr Elterngeld landet monatlich auf dem Konto.
Was viele werdende Eltern nicht wissen: Die spätere Höhe des Elterngelds lässt
sich unter bestimmten Voraussetzungen bereits vor der Geburt beeinflussen. Und
zwar ohne dafür mehr arbeiten oder den Chef um eine Gehaltserhöhung bitten zu
müssen. Wie das geht? Ganz einfach: durch einen frühzeitigen Wechsel der
Steuerklasse.
Wie ein Steuerklassenwechsel zu mehr Elterngeld führt
Ehepaare wählen häufig die Steuerklassen-Kombination 3 und 5. Diese eignet sich
für Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen. Dabei sollte sich die- oder
derjenige mit dem höheren Einkommen für die Steuerklasse 3 entscheiden, dann
fallen die monatlichen Abzüge vom Bruttolohn deutlich niedriger aus.
Und an dieser Stelle können werdende Eltern im Gegensatz zu Alleinerziehenden
die Höhe des späteren Elterngelds zumindest teilweise beeinflussen: Der
Elternteil, der nach der Geburt des Kindes zu Hause bleibt und sich um den
Nachwuchs kümmert, sollte rechtzeitig von der Steuerklasse 5 (oder
gegebenenfalls 4) in die Steuerklasse 3 wechseln - und zwar spätestens sieben
Monate vor dem Mutterschutz, am besten aber bereits früh im Jahr vor der Geburt
des Kindes. Denn dann erhöht sich das Nettogehalt, das zur Berechnung des
Elterngelds zugrunde gelegt wird. Mit dem Ergebnis, dass das Elterngeld
entsprechend höher ausfällt.
Übrigens: Beamte können etwas später die Steuerklasse wechseln. Sie haben meist
etwa einen Monat länger Zeit dafür.
Welche steuerlichen Folgen Elterngeld haben kann
"Ein frühzeitiger Wechsel der Steuerklasse ist eine gute und legitime
Möglichkeit, um die Höhe des Elterngelds zu beeinflussen", sagt
VLH-Vorstandsmitglied Uwe Rauhöft. Er gibt aber auch zu bedenken, dass
Elterngeld im Jahr des Bezugs für einen höheren persönlichen Steuersatz sorgt:
"Und dieser Steuersatz gilt dann für das gesamte Einkommen. Deshalb müssen junge
Familien für die Zeit des Elterngeldbezugs nicht selten eine Steuernachzahlung
leisten", so Rauhöft.
Wichtig: Übernimmt nach einer gewissen Zeit der andere Elternteil die Betreuung
des Kindes, richtet sich ab dem Zeitpunkt die Höhe des Elterngelds nach dessen
vorherigen Nettogehalt. War dieser Elternteil in Steuerklasse 5, drohen
finanzielle Nachteile, weil dann die ungünstigere Steuerklasse zu Grunde gelegt
wird. Deshalb sollten Eltern im Vorfeld genau prüfen beziehungsweise prüfen
lassen, welche Steuerklassen-Kombination im Endeffekt am günstigsten für sie
ist.
Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) ist mit rund
1,3 Millionen Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen
Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. Gegründet im Jahr 1972, stellt die
VLH außerdem die meisten nach DIN 77700 zertifizierten Beraterinnen und Berater.
Die VLH erstellt für ihre Mitglieder die Einkommensteuererklärung, beantragt
sämtliche Steuerermäßigungen, prüft den Steuerbescheid und vieles mehr im Rahmen
der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Pressekontakt:
Steffen Gall
Lohnsteuerhilfeverein
Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH)
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