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Berlin (ots) - In Deutschland werden jährlich rund 430.000 Immobilien vererbt,
die Hälfte davon als Teil des Nachlasses. Aktuelle Studien gehen davon aus, dass
sich die Zahl der vererbten Immobilien der sogenannten Babyboomer-Generation bis
etwa 2040 auf über 500.000 pro Jahr erhöhen wird. Gleichzeitig steigen die
Immobilienwerte und der Sanierungsbedarf. Dadurch wird das Erben immer häufiger
auch zu einer finanziellen und strategischen Entscheidung für die
Hinterbliebenen.
"Ein Immobilienerbe wird häufig zunächst als wertvoller Zugewinn, emotional auch
als Geschenk wahrgenommen. Gleichzeitig können mit diesem Vermögen erhebliche
Verpflichtungen verbunden sein", beschreibt Peggy Koschella von der LBS die
Situation vieler Erbinnen und Erben. Neben möglichen steuerlichen Belastungen
rücken insbesondere die laufenden Kosten in den Fokus.
Gerade bei älteren Objekten können je nach baulichem Zustand Investitionen
erforderlich werden: Etwa 15.000 bis 30.000 Euro für eine neue Heizungsanlage,
20.000 bis 40.000 Euro für eine Dacherneuerung oder mehrere 10.000 Euro für
umfassende energetische Modernisierungen. Parallel verschärfen sich die
Rahmenbedingungen durch steigende Baukosten, ein höheres Zinsniveau und
strengere Anforderungen an die Energieeffizienz. Zudem können auch ohne
Eigennutzung jährlich zwischen 2.000 und 4.000 Euro für Grundsteuer,
Versicherungen und Instandhaltung anfallen. Hinzu kommen administrative Aufgaben
wie die Grundbuchumschreibung sowie die Anpassung von Versicherungen und
Versorgungsverträgen. Die Übernahme einer Immobilie bedeutet damit regelmäßig
auch eine Investitionsverpflichtung.
Wer erbt, muss aktiv werden
Vor diesem Hintergrund steht die grundlegende Entscheidung über die zukünftige
Nutzung. Zur Auswahl stehen in der Regel Eigennutzung, Vermietung oder Verkauf.
"Eigennutzung kann langfristig durchaus sinnvoll sein, allerdings setzt das
voraus, dass die finanzielle Tragfähigkeit nicht nur kurzfristig, sondern
dauerhaft gegeben ist", betont Koschella. Eine Vermietung bringt zusätzliche
Pflichten im Bereich Verwaltung, Instandhaltung und Mietrecht mit sich. Ein
Verkauf kann wirtschaftlich attraktiv erscheinen, ist jedoch häufig mit
organisatorischem Aufwand sowie Abstimmungsprozessen - insbesondere bei mehreren
Erbberechtigten - verbunden.
Schulden und Verbindlichkeiten prüfen
Besondere Aufmerksamkeit erfordern bestehende finanzielle Belastungen. Offene
Darlehen oder eingetragene Grundschulden gehen im Regelfall auf die Erbenden
über. Eine frühzeitige Klärung der Verbindlichkeiten ist daher unerlässlich. Wer
das Erbe nicht annehmen will - beispielsweise, weil die finanziellen
Verpflichtungen den Wert des Nachlasses übersteigen - kann es innerhalb von
sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls beim Nachlassgericht ausschlagen. In
diesem Fall entfallen sowohl Ansprüche auf Vermögenswerte als auch die Haftung
für Schulden. Schlagen auch nachrückende Erbberechtigte das Erbe aus, fällt der
Nachlass an den Staat. Gläubiger können offene Forderungen dann nur aus dem
vorhandenen Nachlassvermögen bedienen, Restschulden bleiben unter Umständen
uneinbringlich.
Komplexer gestaltet sich die Situation bei einer Erbengemeinschaft. In solchen
Fällen sind Abstimmungen erforderlich, etwa wenn eine Partei die Immobilie
übernehmen möchte. Dies setzt in der Regel Ausgleichszahlungen voraus, die bei
einem angenommenen Immobilienwert von 450.000 Euro und mehreren Beteiligten
schnell erhebliche Finanzierungsvolumina erreichen können. Ohne Fremdkapital ist
das in der Regel nur schwer zu stemmen.
Mit Bausparvertrag Handlungsspielräume schaffen
Angesichts dieser Herausforderungen gewinnen planbare Finanzierungsinstrumente
wie Bausparen an Bedeutung. Durch die Kombination aus angespartem Guthaben und
einem gesicherten Darlehensanspruch lassen sich frühzeitig finanzielle
Spielräume für Modernisierungen oder notwendige Ausgleichszahlungen schaffen.
LBS-Bausparerinnen und -Bausparer können sich günstige Darlehenszinsen je nach
Tarif zwischen 1,5 bis 2,5 Prozent sichern.
Offene Kommunikation zu Lebzeiten ratsam
Auch steuerliche Aspekte spielen eine Rolle. Bei einem Immobilienwert von
beispielsweise 450.000 Euro wird der Freibetrag von 400.000 Euro für Kinder nur
geringfügig überschritten. Auf den darüberhinausgehenden Betrag fällt
Erbschaftsteuer an, die je nach Steuersatz mehrere tausend Euro betragen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen - etwa bei anschließender Eigennutzung durch
nahe Angehörige über einen längeren Zeitraum - kann jedoch eine Steuerbefreiung
greifen. "Wer mit seiner Familie zu Lebzeiten offen über die Zukunft des
Eigentums spricht und gemeinsam Lösungen erarbeitet, vermeidet Konflikte,
minimiert steuerliche Risiken und sorgt dafür, dass der Besitz im Sinne des
Erblassenden weitergeführt wird", rät LBS-Expertin Koschella.
Pressekontakt:
LBS Landesbausparkassen
Verena Quast
Telefon: +49 6131 134052
E-Mail: mailto:verena.quast@lbs-sued.de
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OTS: LBS Infodienst Bauen und Finanzieren
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