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Kiel (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Kiel und der
Polizeidirektion Kiel
Am frühen Montagabend nahmen Polizeikräfte einen Mann vorläufig fest, der im
Verdacht steht, in eine Wohnung eingebrochen zu sein. Am Dienstag führten Beamte
den Mann einem Richter vor, welcher Untersuchungshaftbefehl erließ.
Am Montag gegen 18:00 Uhr nahm ein Nachbar aus einer Wohnung im Ostring, in der
sich zu dem Zeitpunkt keine Person hätte aufhalten dürfen, Geräusche wahr. Er
verständigte daraufhin die Polizei. Einsatzkräfte des 4. Polizeireviers konnten
bereits von außen eine Person in der Hochparterre gelegenen Wohnung wahrnehmen.
Als sie an der Wohnungstür klingelten, öffnete ihnen der Einbrecher persönlich
die Tür. Weitere Personen befanden sich nicht in der Wohnung.
Bei dem 47-jährigen Deutschen fanden die Beamten bei einer Durchsuchung
mögliches Tatwerkzeug sowie Stehlgut auf, welches sie sicherstellten
beziehungsweise beschlagnahmten.
Der Mann wurde auf Anordnung der Kieler Staatsanwaltschaft vorläufig
festgenommen und zunächst ins Polizeigewahrsam verbracht. Am Dienstag Nachmittag
wurde er einem Ermittlungsrichter des Kieler Amtsgerichts vorgeführt. Dieser
erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des
Wohnungseinbruchsdiebstahls, woraufhin der Mann in eine Justizvollzugsanstalt
überführt wurde.
Gegen den 47-jährigen ermittelt das Kommissariat 12 der
Bezirkskriminalinspektion Kiel auch dahingehend, ob der Beschuldigte für weitere
vergleichbare Einbruchstaten als Täter in Frage kommt.
Dr. Henning Hadeler , Staatsanwaltschaft Kiel
Alina Kelbing, Polizeidirektion Kiel
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