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Karlsruhe (ots) - Bei einer Kontrolle der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Karlsruhe wurde ein Versandhandelsunternehmer aus dem
Neckar-Odenwald-Kreis überführt, der zwei Arbeitnehmerinnen ohne Anmeldung zur
Sozialversicherung beschäftigte. Das Amtsgericht Mosbach verhängte gegen den
Unternehmer eine Geldstrafe von 12.600 Euro.
Im Rahmen einer hinweisbezogenen Prüfung stießen Einsatzkräfte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf zwei polnische Arbeitnehmerinnen, die nicht
zur Sozialversicherung angemeldet waren. Die beiden Frauen versuchten zunächst,
sich der Kontrolle zu entziehen, indem sie sich in einem Lagerraum vor den
Beamten versteckten.
Die Ermittlungen ergaben, dass die beiden Polinnen bereits über einen längeren
Zeitraum ohne Anmeldung für das Unternehmen tätig waren. Entsprechende
Sozialversicherungsbeiträge waren seitens des Arbeitsgebers nicht entrichtet
worden. Somit entstand für den Zeitraum Januar 2023 bis November 2024 ein
aufgedeckter Gesamtschaden von über 14.000 Euro an Sozialversicherungsbeiträgen,
die nicht an die Einzugsstellen abgeführt wurden.
"Wer Beschäftigte schwarz arbeiten lässt, verschafft sich nicht nur einen
unlauteren Wettbewerbsvorteil, sondern schädigt auch unser Sozialsystem.", so
Alina Holm, Sprecherin beim Hauptzollamts Karlsruhe. "Deshalb geht unsere
Finanzkontrolle Schwarzarbeit konsequent gegen solche Verstöße vor."
Nunmehr verhängte das Amtsgericht Mosbach gegen den Unternehmer eine Geldstrafe
von 180 Tagessätzen zu je 70 Euro (insgesamt 12.600 Euro). Der Strafbefehl ist
inzwischen rechtskräftig.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Karlsruhe
Alina Holm
Telefon: 0721/1833-1072
E-Mail: presse.hza-karlsruhe@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121249/6158599
OTS: Hauptzollamt Karlsruhe
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