|
Köln (ots) - Das Landgericht München I - 6. Wirtschaftsstrafkammer - hat am 13.
Mai 2026 den Angeklagten N. T. wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu
einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Zudem hat die
Strafkammer die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von insgesamt
4.386.160,59 Euro angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.
Nach den Feststellungen der Strafkammer war der Verurteilte über mehrere Jahre
hinweg in maßgeblicher Funktion in ein international verflochtenes
Firmennetzwerk eingebunden, das unter anderem Gelder aus einem Lastschriftbetrug
in Millionenhöhe in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen sollte. Im
Oktober 2023 waren im Rahmen dieses Lastschriftbetrugs Gelder in einer
Gesamthöhe von rund 10 Millionen Euro abgeflossen, von denen ein Teil auch auf
Konten in Deutschland transferiert wurde. Hierbei wurde über eine Vielzahl von
in- und ausländischen Gesellschaften und Konten versucht, die Spur des Geldes zu
verschleiern.
Der Verurteilte hielt sich zur Tatzeit überwiegend im Ausland auf, reiste jedoch
regelmäßig nach Deutschland ein. Er wurde im Juli 2025 in Slowenien
festgenommen, nach Deutschland ausgeliefert und befand sich seitdem in
Untersuchungshaft.
Hintergrund des Verfahrens
Das Ermittlungsverfahren stand von Beginn an in engem Zusammenhang mit
Analyseergebnissen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU).
Bereits ab Oktober 2023 hatte die FIU die Zahlungsströme aus dem
zugrundeliegenden Lastschriftbetrug analysiert. Dabei veranlasste die FIU
unmittelbar zahlreiche Sofortmaßnahmen, die zur Sicherung von rund 2,48
Millionen Euro beitrugen; ein Teil dieses Betrages konnte unter Mitwirkung der
FIU auf dem Wege der internationalen Zusammenarbeit gesichert werden. Die im
Ermittlungsverfahren identifizierten Finanzströme und Verflechtungen dieses
Netzwerks waren ein zentraler Aspekt der Hauptverhandlung, weshalb die
Strafkammer unter anderem auch deswegen von einer bandenmäßigen Begehung
ausgegangen ist.
Das Urteil ist rechtskräftig. Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte des
Komplexes dauern an.
Rückfragen bitte an:
Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
Peter Bock
Telefon: 0228 / 303 - 87200
E-Mail: Pressestelle@fiu.bund.de
http://www.fiu.bund.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/177518/6290614
OTS: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
|