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FIU: Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten - Einziehung von rund 4,4 Millionen Euro

9.06.2026 11:11 Uhr Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)

Köln (ots) - Das Landgericht München I - 6. Wirtschaftsstrafkammer - hat am 13. Mai 2026 den Angeklagten N. T. wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 3 Monaten verurteilt. Zudem hat die Strafkammer die Einziehung von Vermögenswerten in Höhe von insgesamt 4.386.160,59 Euro angeordnet. Das Urteil ist rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Strafkammer war der Verurteilte über mehrere Jahre hinweg in maßgeblicher Funktion in ein international verflochtenes Firmennetzwerk eingebunden, das unter anderem Gelder aus einem Lastschriftbetrug in Millionenhöhe in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen sollte. Im Oktober 2023 waren im Rahmen dieses Lastschriftbetrugs Gelder in einer Gesamthöhe von rund 10 Millionen Euro abgeflossen, von denen ein Teil auch auf Konten in Deutschland transferiert wurde. Hierbei wurde über eine Vielzahl von in- und ausländischen Gesellschaften und Konten versucht, die Spur des Geldes zu verschleiern.

Der Verurteilte hielt sich zur Tatzeit überwiegend im Ausland auf, reiste jedoch regelmäßig nach Deutschland ein. Er wurde im Juli 2025 in Slowenien festgenommen, nach Deutschland ausgeliefert und befand sich seitdem in Untersuchungshaft.

Hintergrund des Verfahrens

Das Ermittlungsverfahren stand von Beginn an in engem Zusammenhang mit Analyseergebnissen der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU). Bereits ab Oktober 2023 hatte die FIU die Zahlungsströme aus dem zugrundeliegenden Lastschriftbetrug analysiert. Dabei veranlasste die FIU unmittelbar zahlreiche Sofortmaßnahmen, die zur Sicherung von rund 2,48 Millionen Euro beitrugen; ein Teil dieses Betrages konnte unter Mitwirkung der FIU auf dem Wege der internationalen Zusammenarbeit gesichert werden. Die im Ermittlungsverfahren identifizierten Finanzströme und Verflechtungen dieses Netzwerks waren ein zentraler Aspekt der Hauptverhandlung, weshalb die Strafkammer unter anderem auch deswegen von einer bandenmäßigen Begehung ausgegangen ist.

Das Urteil ist rechtskräftig. Ermittlungen gegen weitere Beschuldigte des Komplexes dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) Peter Bock Telefon: 0228 / 303 - 87200 E-Mail: Pressestelle@fiu.bund.de http://www.fiu.bund.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/177518/6290614 OTS: Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU)
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