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München (ots) - Die für die grenzpolizeilichen Aufgaben im Freistaat Bayern
zuständige Bundespolizeidirektion München hat die folgenden Feststellungen
getroffen:
I. Unerlaubte Einreisen an Land- und Luftgrenzen
Die monatlichen Zahlen von Januar 2021 bis Mai 2026 zu den unerlaubt
eingereisten Personen können der Tabelle in der Anlage entnommen werden.
In den Jahren 2024 - 2026 wurden von der BPOLD München in Bayern 13.117 Personen
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen Grenzübertritt
zurückgewiesen oder zurückgeschoben (Luft- und Landweg).
II. Art der Feststellungen seit den vorübergehend wiedereingeführten
Binnengrenzkontrollen - nur an Landgrenzen
Auf Anordnung der Bundesministerin des Innern und für Heimat führt die
Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend wiedereingeführte
Binnengrenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch.
Folgende Feststellungen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in
Bayern dabei zwischen dem 16. September 2024 und dem 31. Mai 2026
(einschließlich) getroffen:
- 20.284 unerlaubte Einreisen (davon AUT: 15.781 / davon CZE:
4.503)
- 13.117 (davon AUT: 11.897 / davon CZE: 1.220) Personen wurden
unmittelbar an der Grenze oder im Zusammenhang mit dem illegalen
Grenzübertritt zurückgewiesen oder zurückgeschoben,
- 725 (davon AUT: 641 / davon CZE: 84) Personen besaßen eine
Wiedereinreisesperre für Deutschland und wurden daher an der
Einreise gehindert,
- 1.015 (davon AUT: 941 / davon CZE: 74) Schleuser wurden
vorläufig festgenommen,
- als Beifang konnten 4.393 (davon AUT: 3.534 / davon CZE: 859)
offene Haftbefehle vollstreckt sowie
- 336 (davon AUT: 260 / davon CZE: 76) Personen aus dem links-,
rechts- und ausländerextremistischen oder dem islamistischen
Spektrum festgestellt werden.
III. Art der Feststellungen seit 8. Mai 2025 nur an Landgrenzen im Zeitraum bis
31. Mai 2026 (einschließlich)
Unerlaubte Einreisen: 11.911
davon AUT: 9.066
davon CZE: 2.845
Zurückweisungen/Zurückschiebungen: 8.188 davon AUT: 7.365 davon CZE: 823
Davon § 18 (2) AsylG: 514
davon AUT: 497
davon CZE: 17
Vulnerable Gruppen: 36
davon AUT: 35 davon CZE: 1
Wiedereinreisesperren: 416
davon AUT: 358
davon CZE: 58
Schleuser: 603
davon AUT: 562
davon CZE: 41
Haftbefehle: 2.873
davon AUT: 2.308
davon CZE: 565
PMK-Treffer: 244
davon AUT: 187
davon CZE: 57
Hintergrund: Die Kontrollen betreffen seit 16. September 2024 auch die
Landgrenzen zu Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg und Dänemark. An
den übrigen Landgrenzen (Polen, Tschechien, Österreich und Schweiz) fanden die
vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen bereits zuvor statt. Die
Grenzkontrollen sind zum Schutz der inneren Sicherheit und zur Reduzierung
irregulärer Sekundärmigration notwendig.
Hinweis: Bei den Daten handelt es sich um Zahlen der Polizeilichen
Eingangsstatistik der Bundespolizei bis einschließlich April 2026; diese können
sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung zukünftig noch geringfügig ändern. Die Daten für den Monat
Mai 2026 basieren auf einem Sondermeldedienst.
Die entsprechenden bundesweiten Angaben des Bundespolizeipräsidiums sind
abrufbar unter dem Link: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/73990/6289176
Rückfragen bitte an:
Thomas Borowik
Pressestelle
Telefon: 089 12149-1019
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6290908
OTS: Bundespolizeidirektion München
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