|
Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg (ots) - Gestern (08.06.2026) fand in der
Zeit zwischen 10 und 19 Uhr ein großer Kontrolleinsatz in der StädteRegion
Aachen sowie in den Kreisen Heinsberg, Euskirchen und Düren statt. Insgesamt
waren gut 400 Einsatzkräfte aus 23 Behörden beteiligt.
Neben dem Polizeipräsidium Aachen, dem Polizeipräsidium Köln und den zuständigen
Kreispolizeibehörden waren unter anderem der Zoll und die Bundespolizei
involviert. Auf niederländischer Seite waren Beamtinnen und Beamte der Politie
Limburg und der Koninklijke Marechaussee im Einsatz. In Belgien wurden die
Kontrollen durch Beschäftigte der Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel und der
Förderalen Polizei Eupen durchgeführt. Unterstützt wurden diese Kräfte unter
anderem von der Autobahnpolizei Lüttich und vom Zollamt Eupen.
Ziel der grenzüberschreitend durchgeführten Polizeikontrollen war die Bekämpfung
von Alkohol- und Betäubungsmitteldelikten im Straßenverkehr und die
Kriminalitätsbekämpfung mit den Schwerpunkten Wohnungseinbruch,
Betäubungsmitteldelikte und illegale Einreise beziehungsweise Einschleusung. Ein
Schwerpunkt waren Kontrollen des Güterverkehrs. Bei der euregionalen
Zusammenarbeit geht es um die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Menschen in
der Euregio Maas-Rhein durch aufeinander abgestimmte Kontrollmaßnahmen der
Polizei und des Zolls. Die Kontrollaktion stand nicht im Zusammenhang mit den
derzeit obligatorischen Grenzkontrollen der Bundespolizei, wenngleich es bei den
Einsatzzielen durchaus Schnittmengen gab.
Insgesamt wurden 1193 Fahrzeuge und 1794 Personen kontrolliert. In 79 Fällen
wurden Strafanzeigen gefertigt, davon 22 wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz und sechs nach ausländerrechtlichen Verstößen. Es wurden
acht Personen festgenommen. 25 Fahrzeugführer waren unter dem Einfluss von
Alkohol oder Betäubungsmitteln unterwegs - es wurden 23 Blutproben angeordnet.
Zwölf Personen hatten keine gültige Fahrerlaubnis. Insgesamt wurden 435
Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht - insbesondere wegen
Verkehrsverstößen.
Der Fokus des Zolls lag auf der Kriminalitätsbekämpfung mit den Schwerpunkten
Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln, Waffen und anderen verbotenen
Gegenständen, Bargelddelikte sowie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.
Insgesamt waren über vierzig Kräfte des Zolls, drei Rauschgiftspürhunde und ein
Scan-Van zum Röntgen von Gepäckstücken an verschiedenen Kontrollstellen im
Einsatz. Neben diversen kleineren Betäubungsmittelaufgriffen stellte der
Aachener Zoll einen SUV sicher. Der Fahrer des Fahrzeuges, ein 28-jähriger
bosnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Ungarn, konnte nicht nachweisen, dass er
für das Fahrzeug zuvor eine Zollanmeldung abgegeben hatte. Da es sich bei dem
Auto um sogenannte Drittlandsware handelte, entstanden bei Einfuhr in die
europäische Union Einfuhrabgaben. Da der Fahrer den Betrag in Höhe von 9.270
Euro vor Ort nicht zahlen wollte oder konnte, stellten die Beamten den SUV
sicher.
Im Kreis Heinsberg nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen des mobilen
Kontrolldienstes eine Person vorläufig fest. Es handelte sich um einen
30-jährigen ungarischen Staatsbürger, der zur Fahndung und Festnahme zum Zweck
der Auslieferung ausgeschrieben war. Außerdem führte der Mann eine kleine Menge
Kokain mit und lenkte sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss. Der Beschuldigte wurde
zuständigkeitshalber der Polizei übergeben.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Aachener Zolls legte ihren Fokus auf die
Prüfung des gewerblichen Fahrpersonals. Unter anderem leiteten die Beamtinnen
und Beamten ein Strafverfahren gegen eine Person ein, bei der der Verdacht
besteht, dass diese zu Unrecht Sozialleistung bezieht.
Außerdem stellten sie zahlreiche Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht fest. Die
Sofortmeldepflicht verpflichtet Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftszweigen,
die Daten neu ein-gestellter Beschäftigter vor Aufnahme der Beschäftigung an die
Deutsche Rentenversicherung zu melden.
In einem Fall ging den Beamtinnen und Beamten ein ausländischer Arbeitnehmer ins
Netz, der keine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen konnte.
Unterstützt wurden die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch die
europäische Arbeitsbehörde "European Labour Authority" (ELA). Die ELA
kontrolliert grenzüberschreitend die Ein-haltung von Arbeits- und Sozialrechten
von LKW- und Busfahrern.
Schwerpunktkontrollen im Grenzbereich sind Ausdruck der engen Zusammenarbeit der
Behörden der drei Länder. Sie werden in regelmäßigen Abständen fortgesetzt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Sabine Krämer
Telefon: 0241/9091-2080
E-Mail: sabine.kraemer2@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121239/6291231
OTS: Hauptzollamt Aachen
|