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HZA-AC: Grenzüberschreitende Schwerpunktkontrollen der Polizei und des Zolls in drei Ländern / Ein Fazit umfangreicher Kontrollmaßnahmen in der Grenzregion

9.06.2026 17:41 Uhr Hauptzollamt Aachen

Aachen, Düren, Euskirchen, Heinsberg (ots) - Gestern (08.06.2026) fand in der Zeit zwischen 10 und 19 Uhr ein großer Kontrolleinsatz in der StädteRegion Aachen sowie in den Kreisen Heinsberg, Euskirchen und Düren statt. Insgesamt waren gut 400 Einsatzkräfte aus 23 Behörden beteiligt.

Neben dem Polizeipräsidium Aachen, dem Polizeipräsidium Köln und den zuständigen Kreispolizeibehörden waren unter anderem der Zoll und die Bundespolizei involviert. Auf niederländischer Seite waren Beamtinnen und Beamte der Politie Limburg und der Koninklijke Marechaussee im Einsatz. In Belgien wurden die Kontrollen durch Beschäftigte der Polizeizonen Weser-Göhl und Eifel und der Förderalen Polizei Eupen durchgeführt. Unterstützt wurden diese Kräfte unter anderem von der Autobahnpolizei Lüttich und vom Zollamt Eupen.

Ziel der grenzüberschreitend durchgeführten Polizeikontrollen war die Bekämpfung von Alkohol- und Betäubungsmitteldelikten im Straßenverkehr und die Kriminalitätsbekämpfung mit den Schwerpunkten Wohnungseinbruch, Betäubungsmitteldelikte und illegale Einreise beziehungsweise Einschleusung. Ein Schwerpunkt waren Kontrollen des Güterverkehrs. Bei der euregionalen Zusammenarbeit geht es um die Erhöhung des Sicherheitsgefühls der Menschen in der Euregio Maas-Rhein durch aufeinander abgestimmte Kontrollmaßnahmen der Polizei und des Zolls. Die Kontrollaktion stand nicht im Zusammenhang mit den derzeit obligatorischen Grenzkontrollen der Bundespolizei, wenngleich es bei den Einsatzzielen durchaus Schnittmengen gab.

Insgesamt wurden 1193 Fahrzeuge und 1794 Personen kontrolliert. In 79 Fällen wurden Strafanzeigen gefertigt, davon 22 wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und sechs nach ausländerrechtlichen Verstößen. Es wurden acht Personen festgenommen. 25 Fahrzeugführer waren unter dem Einfluss von Alkohol oder Betäubungsmitteln unterwegs - es wurden 23 Blutproben angeordnet. Zwölf Personen hatten keine gültige Fahrerlaubnis. Insgesamt wurden 435 Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht - insbesondere wegen Verkehrsverstößen.

Der Fokus des Zolls lag auf der Kriminalitätsbekämpfung mit den Schwerpunkten Einfuhr und Durchfuhr von Betäubungsmitteln, Waffen und anderen verbotenen Gegenständen, Bargelddelikte sowie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung.

Insgesamt waren über vierzig Kräfte des Zolls, drei Rauschgiftspürhunde und ein Scan-Van zum Röntgen von Gepäckstücken an verschiedenen Kontrollstellen im Einsatz. Neben diversen kleineren Betäubungsmittelaufgriffen stellte der Aachener Zoll einen SUV sicher. Der Fahrer des Fahrzeuges, ein 28-jähriger bosnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Ungarn, konnte nicht nachweisen, dass er für das Fahrzeug zuvor eine Zollanmeldung abgegeben hatte. Da es sich bei dem Auto um sogenannte Drittlandsware handelte, entstanden bei Einfuhr in die europäische Union Einfuhrabgaben. Da der Fahrer den Betrag in Höhe von 9.270 Euro vor Ort nicht zahlen wollte oder konnte, stellten die Beamten den SUV sicher.

Im Kreis Heinsberg nahmen die Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen des mobilen Kontrolldienstes eine Person vorläufig fest. Es handelte sich um einen 30-jährigen ungarischen Staatsbürger, der zur Fahndung und Festnahme zum Zweck der Auslieferung ausgeschrieben war. Außerdem führte der Mann eine kleine Menge Kokain mit und lenkte sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss. Der Beschuldigte wurde zuständigkeitshalber der Polizei übergeben.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Aachener Zolls legte ihren Fokus auf die Prüfung des gewerblichen Fahrpersonals. Unter anderem leiteten die Beamtinnen und Beamten ein Strafverfahren gegen eine Person ein, bei der der Verdacht besteht, dass diese zu Unrecht Sozialleistung bezieht.

Außerdem stellten sie zahlreiche Verstöße gegen die Sofortmeldepflicht fest. Die Sofortmeldepflicht verpflichtet Arbeitgeber in bestimmten Wirtschaftszweigen, die Daten neu ein-gestellter Beschäftigter vor Aufnahme der Beschäftigung an die Deutsche Rentenversicherung zu melden.

In einem Fall ging den Beamtinnen und Beamten ein ausländischer Arbeitnehmer ins Netz, der keine gültige Arbeitserlaubnis vorweisen konnte.

Unterstützt wurden die Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit durch die europäische Arbeitsbehörde "European Labour Authority" (ELA). Die ELA kontrolliert grenzüberschreitend die Ein-haltung von Arbeits- und Sozialrechten von LKW- und Busfahrern.

Schwerpunktkontrollen im Grenzbereich sind Ausdruck der engen Zusammenarbeit der Behörden der drei Länder. Sie werden in regelmäßigen Abständen fortgesetzt.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Aachen Sabine Krämer Telefon: 0241/9091-2080 E-Mail: sabine.kraemer2@zoll.bund.de www.zoll.de

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121239/6291231 OTS: Hauptzollamt Aachen


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Aachen
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