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BPOL NRW: Die Bundespolizei vollstreckt mehrere Haftbefehle |
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| 31.10.2025 10:55 Uhr |
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin |
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Dortmund, Bochum (ots) - Am 30. Oktober vollstreckten Bundespolizisten mehrere
Haftbefehle, die während Kontrollen von Reisenden festgestellt wurden.
Gegen 06:50 Uhr erschien ein Mann zur Kontrolle seiner Ausreise mit einem Flug
in die Türkei bei der Bundespolizei am Dortmunder Flughafen. Die Überprüfung in
den polizeilichen Systemen ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft
Münster zur Vermögensabschöpfung aufgrund von Betrug. Da der deutsche
Staatsbürger ausreichend Bargeld mitführte, wurde der geforderte Betrag von
573,23 Euro inklusive der Verfahrenskosten vor Ort gezahlt und die Einsatzkräfte
gestatteten die Ausreise in die Türkei.
Am Mittag desselben Tages sprach ein 26-Jähriger gegen 12:05 Uhr eine Streife
der Bundespolizei im Bochumer Hauptbahnhof an. Der deutsche Staatsbürger gab an,
dass gegen ihn ein Strafbefehl vorliege. Die vereinbarte Ratenzahlung habe er
bei der Staatsanwaltschaft beglichen. Eine Überprüfung seiner Daten zeigte
jedoch etwas anderes. Die Staatsanwaltschaft Bochum fahndete nach dem
Verurteilten, der vom Amtsgericht Bochum zu einer Geldstrafe in Höhe von 50,00
Euro verurteilt worden war. Der Oer-Erkenschwicker gab an, die Strafe zahlen zu
können. Daraufhin begleiteten ihn die Polizisten zu einem nahegelegenen
Geldautomaten, wo er die geforderte Summe von seinem Konto abhob und den Beamten
übergab. Diese fertigten eine Quittung über 136,00 Euro (inklusive der Kosten)
an und entließen den Mann im Anschluss.
Gegen 21:30 Uhr stellte eine Streife der Bundespolizei am Dortmunder
Hauptbahnhof einen 39-Jährigen fest. Zur Überprüfung seiner Personalien händigte
er den Beamten seine Krankenversicherungskarte aus. Bei der Überprüfung der
Daten stellten die Beamten eine Ausschreibung zur Festnahme durch die
Staatsanwaltschaft Bochum fest. Die Bundespolizisten nahmen den Mann aus
Bergkamen vor Ort fest und führten ihn zur Wache. Ein Fingerabdruckscan
bestätigte die Identität des Mannes zweifelsfrei. Das Amtsgericht Herne hatte
den Mann im Juli 2024 wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen
je 20 Euro verurteilt (ersatzweise 54 Tage Freiheitsstrafe). Da der Verurteilte
angab, die Geldstrafe in Höhe von 2.330,50 Euro (inklusive Kosten, abzüglich
eines bereits gezahlten Teils) nicht aufbringen zu können, brachten die Beamten
ihn in eine Justizvollzugsanstalt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
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Björn Dahle
Telefon: 49 (0) 231/ 56 22 47 - 1012
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OTS: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
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