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HZA-DD: Zoll Dresden stellt explosive Ladung sicher / 340 Kilogramm Pyrotechnik auf dem Weg durch Deutschland |
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| 9.12.2025 11:41 Uhr |
Hauptzollamt Dresden |
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Dresden (ots) - In den Abendstunden des 4. Dezember 2025 kontrollierte der Zoll
auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" an der Autobahn 17 einen aus Tschechien
kommenden LKW mit niederländischem Kennzeichen.
Auf Befragung durch die Beamten gaben der niederländische Fahrer und sein Sohn
an, zuvor Lebensmittel zwischen Berlin und Prag transportiert zu haben. Die
explizite Frage, ob sie Pyrotechnik in Tschechien erworben hätten, verneinten
beide. Bei der anschließenden Kontrolle des Laderaums entdeckten die Zöllner auf
den ersten Blick leere Styroporkisten sowie zwei Paletten mit Lebensmitteln. Bei
der weiteren Überprüfung des Laderaums fiel den Zöllnern eine weitere Palette
auf, die mit schwarzer Folie eingehüllt war. Nach dem Öffnen dieser Palette kam
eine große Feuerwerksbatterie der Kategorie F3 zum Vorschein. Im Zuge der
vollständigen Sichtung der Palette wurden ein weiterer Karton mit sechs
Kugelbomben sowie 20 Kartons gefüllt mit Blitzknallkörpern, entdeckt. Insgesamt
handelte es sich um 340 Kilogramm Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von
120 Kilogramm.
Der Zoll stellte die Feuerwerkskörper sicher und leitete gegen den 51-jährigen
Fahrer und dessen 24-jährigen Sohn ein Strafverfahren ein, unter anderem wegen
des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.
Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Dresden.
Zusatzinformation:
In Deutschland müssen alle im Handel erhältlichen Feuerwerkskörper
konformitätsbewertet und mit einer entsprechenden Kennzeichnung (CE-Kennzeichen)
versehen sein. Fehlt diese Kennzeichnung oder ist sie gefälscht, ist die Einfuhr
der Feuerwerkskörper verboten und strafbar! Für die Einfuhr von
Feuerwerkskörpern der Kategorien F3 und F4 ist immer eine besondere
sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Die Einfuhr von nicht konformitätsbewerteten und nicht mit dem CE-Kennzeichen
versehenen Feuerwerkskörpern ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes
verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren
eingeleitet. Die eingeführten, nicht dem Sprengstoffrecht entsprechenden
Feuerwerkskörper werden beschlagnahmt. Reisefreimengen werden hierbei nicht
gewährt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Dresden
Florian Thürmer
Telefon: 0351/4644-1047
E-Mail: mailto:presse.hza-dresden@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Dresden
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