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BPOLI DD: Bundespolizei in Dresden vollstreckt fünf Haftbefehle |
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| 7.04.2026 13:41 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Dresden |
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Dresden (ots) - Die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizeiinspektion haben im
Zeitraum vom 02. bis zum 06. April 2026 bei Kontrollen insgesamt fünf per
Haftbefehl gesuchte Männer festgenommen werden.
Donnerstag, 02.04.2026: Den Auftakt bildete die Kontrolle eines 37-jährigen
moldauischen Staatsangehörigen in den frühen Morgenstunden. Der Mann war in
einem Reisezug aus Prag in Richtung Berlin unterwegs. Da er sich nicht ausweisen
konnte und zudem wegen einer offenen Geldstrafe von 285 Euro (19 Tage
Restfreiheitsstrafe) wegen Beleidigung gesucht wurde, klickten die Handschellen.
Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er in die JVA Dresden
eingeliefert.
Am Karfreitag (03.04.2026) kam es zu zwei nennenswerten Festnahmen: Erschleichen
von Leistungen: Ein 32-jähriger Deutscher geriet in einer Einkaufsfiliale im
Hauptbahnhof mit dem Sicherheitsdienst in Streit. Die hinzugezogene
Bundespolizei stellte fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Frankfurt
am Main gesucht wurde. Wegen Erschleichens von Leistungen stand eine Strafe von
600 Euro oder 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe aus. Auch er konnte nicht zahlen und
wurde in die JVA überstellt.
Bei einer Zugkontrolle auf der Strecke Prag-Berlin stellten die Beamten einen
47-jährigen Deutschen fest, gegen den ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft
Dresden wegen Erschleichens von Leistungen vorlag. Er konnte die drohende Haft
abwenden, indem er einen Teilbetrag der Strafe vor Ort beglich.
Am Samstagnachmittag (04.04.2026) kontrollierten die Beamten einen 49-jährigen
Deutschen im Dresdner Hauptbahnhof. Gegen ihn lag ein Vollstreckungshaftbefehl
wegen Diebstahls vor. Da er die geforderte Geldstrafe in Höhe von 450 Euro nicht
entrichten konnte, wurde er für eine 15-tägige Ersatzfreiheitsstrafe in die JVA
Dresden gebracht.
Den Abschluss bildete die Festnahme eines 50-jährigen Deutschen am Montagabend
(06.04.2026) am Bahnhof Dresden-Neustadt. Die Überprüfung ergab einen Haftbefehl
der Staatsanwaltschaft Dresden wegen Erschleichens von Leistungen über eine
Gesamtsumme von 2.450 Euro. Der alkoholisierte Mann war nicht in der Lage, den
Betrag zu zahlen, und trat daraufhin eine 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe an.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Dresden
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