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Engen, Stadt
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BPOLI-KN: Haftbefehl im IC285 nach Singen vollstreckt

2.09.2025 11:25 Uhr Bundespolizeiinspektion Konstanz

Engen (ots) - Die Zollverwaltung stellte am Montag bei der Kontrolle in einem Intercity eine Person fest, gegen die ein offener Vollstreckungshaftbefehl vorlag. Die Beamten übergaben den Mann an die Bundespolizei.

Am Montagabend (1. September 2025) kontrollierten Beamte des Hauptzollamts Singen einen deutschen Staatsangehörigen im IC285 von Stuttgart nach Singen auf Höhe Engen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 41-Jährigen fest. Das Amtsgericht Singen hatte im Dezember 2022 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, die Zahlung war er bisher schuldig geblieben. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an die Bundespolizei. Der Mann konnte die Strafe vor Ort nicht zahlen und muss daher eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten. Dazu brachten ihn die Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn Bundespolizeiinspektion Konstanz Pressestelle Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0) E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de Internet: www.bundespolizei.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116092/6108953 OTS: Bundespolizeiinspektion Konstanz


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Konstanz
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