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BPOLI-KN: Haftbefehl im IC285 nach Singen vollstreckt |
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2.09.2025 11:25 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Konstanz |
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Engen (ots) - Die Zollverwaltung stellte am Montag bei der Kontrolle in einem
Intercity eine Person fest, gegen die ein offener Vollstreckungshaftbefehl
vorlag. Die Beamten übergaben den Mann an die Bundespolizei.
Am Montagabend (1. September 2025) kontrollierten Beamte des Hauptzollamts
Singen einen deutschen Staatsangehörigen im IC285 von Stuttgart nach Singen auf
Höhe Engen. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen
Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 41-Jährigen
fest. Das Amtsgericht Singen hatte im Dezember 2022 einen Strafbefehl wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen ihn erlassen, die Zahlung war er bisher
schuldig geblieben. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Gesuchten an
die Bundespolizei. Der Mann konnte die Strafe vor Ort nicht zahlen und muss
daher eine Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen antreten. Dazu brachten ihn die
Beamten in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Rückfragen bitte an:
Enrico Kuhn
Bundespolizeiinspektion Konstanz
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Konstanz
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