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HZA-EF: Zoll prüft Baugewerbe in Thüringen und Südwestsachsen / Über 400 Arbeitnehmer auf knapp 40 Baustellen kontrolliert (FOTO) |
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| 12.03.2026 14:40 Uhr |
Hauptzollamt Erfurt |
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Erfurt (ots) - Bei der bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung im Baugewerbe hat der Zoll am Dienstag (10.03.2026)
insgesamt 38 Baustellen kontrolliert (27 in Thüringen und 11 in Südwestsachsen).
112 Zöllnerinnen und Zöllner (69 in Thüringen und 43 in Südwestsachsen) waren in
Thüringen und Südwestsachsen im Einsatz und befragten insgesamt 412 Beschäftigte
zu ihren Arbeitsverhältnissen (299 in Thüringen und 113 in Südwestsachsen).
Neben der Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns kontrollierte der Zoll
außerdem, ob die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Beschäftigten
ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Beschäftigte
Sozialleistungen zu Unrecht beziehen oder bezogen haben und ob Ausländerinnen
und Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen
Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen.
Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten
branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt
der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen
mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und
werden bei Aufdeckung geahndet.
Der Zoll stellte in 28 Fällen Hinweise auf mögliche Unregelmäßigkeiten fest, die
weiter geprüft werden müssen:
- Mindestlohn: 11 (6 Thüringen, 5 Südwestsachsen)
- Beitragsvorenthaltung zur Sozialversicherung: 11
(Südwestsachsen)
- Illegale Beschäftigung von Ausländern: 2 (1 Thüringen, 1
Südwestsachsen)
- Sonstige (zum Beispiel fehlende Ausweisdokumente): 4 (Thüringen)
Bereits vor Ort leitete der Zoll zehn Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts
von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen ein.
An diese Schwerpunktprüfung schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an. Der
Zoll wird die auf den Baustellen erhobenen Daten der Beschäftigten mit der Lohn-
und Finanzbuchhaltung der Arbeitgeber abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen
prüfen. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit der Deutschen
Rentenversicherung und weiteren Behörden.
Zusatzinformation:
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat im vergangenen Jahr insgesamt
1585 Arbeitgeber und 17.011 Personen in Thüringen und Südwestsachsen überprüft.
Die Jahresergebnisse 2025 und 2024, aufgeschlüsselt nach Branchen,
Bundesländern, Hauptzollämtern und Tatbeständen, sind auf www.zoll.de
veröffentlicht:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illeg
alen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.h
tml
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Erfurt
Carlito Klaus
Telefon: 0361 60176-109
E-Mail: presse.hza-erfurt@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121245/6234387
OTS: Hauptzollamt Erfurt
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Hauptzollamt Erfurt
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