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Berlin (ots) - Das Bundesministerium des Innern hat den Verbänden der Freien
Wohlfahrtspflege mitgeteilt, die unabhängige Beratung Schutzsuchender im
Asylverfahren einschließlich der besonderen Rechtsberatung für vulnerable
Schutzsuchende ab 2027 nicht mehr finanzieren zu wollen. Damit stünde ein erst
2023 eingeführtes, gesetzlich verankertes Angebot vor dem Aus. Für Menschen im
Asylverfahren würde eine zentrale Unterstützung wegfallen - mit gravierenden
Folgen für Betroffene, Rechtsstaat und Funktionsfähigkeit des Asylsystems.
Unabhängige Beratung ist zentral für faire und effiziente Asylverfahren
Ziel der unabhängigen Beratung ist es, dass Schutzsuchende das Verfahren
verstehen und alle relevanten Schutzgründe so früh wie möglich vortragen. Diese
Art der Unterstützung ist im Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS)
explizit vorgesehen. So werden Fehlentscheidungen vermieden, Verfahren
beschleunigt und die Akzeptanz staatlicher Entscheidungen gestärkt. Besonders
schutzbedürftige Personen - etwa traumatisierte Geflüchtete, Opfer
sexualisierter Gewalt oder queere Personen - können frühzeitig identifiziert
werden, damit ihre Bedürfnisse im Asylverfahren und bei der Unterbringung
berücksichtigt werden.
Gerade vor dem Hintergrund der ab Juni anstehenden Verschärfungen im Asylrecht -
etwa Einschränkungen der Bewegungsfreiheit oder beschleunigte Verfahren mit
verkürzten Rechtsmittelfristen - ist eine qualifizierte, unabhängige Beratung
unverzichtbar für effiziente und rechtsstaatliche Asylverfahren.
Zweifelhafte Grundlage für Entscheidung
Das Ministerium verkündete den Trägern, ab 2027 keinerlei Mittel mehr aus dem
Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen und begründete seine Entscheidung mit
dem Ergebnis einer Evaluation der Forschungsstelle des Bundesamts für Migration
und Flüchtlinge. Die Ergebnisse dieser Evaluation, die im Koalitionsvertrag
vereinbart worden war, wurden aber bislang weder veröffentlicht noch den Trägern
zugänglich gemacht.
Damit droht eine gerade erst aufgebaute bundesweite Infrastruktur zu zerbrechen
und zwar ohne dass eine politische Entscheidung offen und faktenbasiert
diskutiert wurde.
Eine aktuelle Wirkungsanalyse der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege (BAGFW), die dem Bundesinnenministerium vorliegt, belegt
hingegen die positiven Effekte des Programms. Zur Expertise (https://www.bagfw.d
e/fileadmin/user_upload/2026/2026-03-06_BAGFW-Expertise_AVB.pdf)
Die BAGFW kritisiert die angekündigte Streichung scharf und fordert die
Bundesregierung auf,
- die Ergebnisse der Evaluation vollständig und zeitnah zu veröffentlichen,
- bis dahin keine irreversiblen Entscheidungen zu treffen, die die bestehende
Infrastruktur zerstören und
- im Bundeshaushalt 2027 eine verlässliche und bedarfsgerechte Finanzierung der
behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung sicherzustellen.
Dazu erklärt Achim Meyer auf der Heyde, Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und Vorsitzender des Paritätischen
Gesamtverbandes : "Die auch dem Bundesinnenministerium vorgelegte praxisbasierte
Expertise der BAGFW macht deutlich, dass das Programm wirkt: Es trägt nicht nur
zur Rechtsstaatlichkeit, sondern auch der Beschleunigung und Effizienz von
Asylverfahren bei. Eine Streichung dieses wichtigen Angebots können und werden
wir nicht hinnehmen."
Hintergrund:
Fakten zur behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung (AVB)
Die BAGFW und ihre Mitgliedsorganisationen können bereits heute belegen, dass
die Beratung wirkt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen:
1. Hohe Reichweite in kurzer Zeit
Seit Start des Bundesprogramms 2023 wurde die AVB innerhalb von zwei Jahren
bundesweit aufgebaut. Bereits 2024 konnten über ein Viertel aller Asylsuchenden
erreicht werden. An rund 225 Standorten werden Schutzsuchende, darunter auch
besonders Vulnerable, im Asylverfahren qualifiziert beraten.
2. Mehr Verfahrenseffizienz, weniger aussichtslose Anträge
Individuelle Beratung hilft Schutzsuchenden, ihre Rechte und Pflichten zu
verstehen und ihre Schutzgründe strukturiert darzulegen. Das verbessert die
Qualität der Entscheidungen, verkürzt Verfahren und verhindert aussichtslose
Anträge und Klagen. Davon profitieren nicht nur die Betroffenen, sondern auch
Behörden und Gerichte.
3. Früherkennung besonderer Schutzbedarfe
In der Beratung werden besondere Schutzbedarfe - etwa bei unbegleiteten
Minderjährigen, Opfern von Gewalt oder traumatisierten Personen - systematisch
erfasst und an die zuständigen Stellen gemeldet. Das ist ein zentraler Baustein
zur Erfüllung der menschen- und europarechtlichen Verpflichtungen Deutschlands.
4. Verlässliche Bleibeperspektiven und Integration
Eine frühzeitige Klärung der Bleibeperspektive ermöglicht schnelleren Zugang zu
Sprache, Bildung und Arbeit. Städte und Gemeinden erhalten dadurch
Planungssicherheit und können Integrationsangebote zielgerichteter gestalten -
eine Win-win-Situation für Kommunen und Geflüchtete.
5. Politischer Handlungsbedarf statt Mittelkürzung
Angesichts der positiven Wirkung braucht es einen stufenweisen Ausbau sowie eine
Verstetigung des Programms sowie eine auskömmliche Finanzierung (deutlich
oberhalb des heutigen Niveaus), damit die Beratung flächendeckend und nachhaltig
als tragende Säule eines funktionierenden Asylsystems wirken kann - nicht ihre
faktische Abschaffung.
Pressekontakt:
Katrin Goßens
030 24089-121
mailto:presse@bag-wohlfahrt.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/pm/65567/6236384
OTS: BAGFW e.V.
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