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ZOLL-F: Lager für unversteuerte Tabakwaren aufgespürt - Frankfurter Zollfahndung vollstreckt Haftbefehle (FOTO) |
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| 19.12.2025 11:55 Uhr |
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main |
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Frankfurt am Main / Germersheim / Kaiserslautern (ots) - Ermittlerinnen und
Ermittler des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main vollstreckten am vergangenen
Mittwoch, 17.12.2025, im Auftrag der Staatsanwaltschaft Kaiserslautern zwei
Haftbefehle und hoben in Germersheim ein Lager für unversteuerte Tabakwaren aus.
Bei der Durchsuchung von insgesamt sechs Wohn- und Geschäftsräumen im
Rheinpfalz-Kreis, dem Landkreis Haßberge und Germersheim stellten Einsatzkräfte
in einer Garage rund 67 Kilogramm fertig gemischten Wasserpfeifentabak, 8.600
mutmaßlich gefälschte Zigaretten, rund 200 Kilogramm Kaffee und zentnerweise
Vormaterialien zur illegalen Herstellung von Wasserpfeifentabak sicher. Alle
beschlagnahmten Tabak- und Kaffeeprodukte waren nicht ordnungsgemäß versteuert.
"Mit den am 17.12.2025 sichergestellten Vormaterialien hätten die
Tatverdächtigen weitere 1.000 kg an unversteuertem Wasserpfeifentabak herstellen
können", so Carina Orth, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Frankfurt am
Main.
Die vier Tatverdächtigen müssen sich nun wegen des Verdachts der bandenmäßigen
Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit der illegalen Herstellung von
Wasserpfeifentabak verantworten. Der 40-jährige Haupttatverdächtige und dessen
31-jährige Frau wurden mit Haftbefehl festgenommen. Das Zollfahndungsamt
Frankfurt am Main ermittelt bereits seit 2023 u.a. gegen diese Tätergruppierung.
In diesem Zusammenhang erfolgten bereits im Februar 2024 die Zerschlagung zweier
illegaler Produktionsstätten für Wasserpfeifentabak in Koblenz und Ludwigshafen.
Damals wurden dort über 2,2 Tonnen unversteuerter Wasserpfeifentabak
sichergestellt (s. Pressemitteilung des ZFA Frankfurt am Main vom 23.02.2024).
Der Hauptbeschuldigte wurde gestern dem Ermittlungsrichter des Langgerichts
Kaiserlautern vorgeführt, der entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft
Kaiserslautern den Untersuchungshaftbefehl bestätigte. Der gegen die
festgenommene Frau ergangene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug
gesetzt.
Unterstützt wurde der Einsatz durch Kräfte des Zollfahndungsamts München und der
Hauptzollämter Saarbrücken und Karlsruhe. Die weiteren Ermittlungen führt das
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main, Dienstsitz Kaiserslautern, im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Kaiserslautern.
Weiter Auskünfte können aufgrund der laufenden Ermittlungen nicht erteilt
werden.
Zusatzinformationen
Wasserpfeifentabak, Zigaretten unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland als
sogenannte verbrauchsteuerpflichtige Waren der Tabaksteuer. Tabakwaren im Sinne
des Tabaksteuergesetzes dürfen in Deutschland nur zum Verkauf angeboten und
verkauft bzw. gekauft werden, wenn sie hier (im Steuergebiet der Bundesrepublik
Deutschland) ordnungsgemäß versteuert worden sind. Das ist an den deutschen
Steuerzeichen zu erkennen. Wer Tabakwaren, für die die Tabaksteuer hinterzogen
wurde, mit einer Bereicherungsabsicht ankauft oder sich oder einem Dritten den
verschafft, oder diese unversteuerten Tabakwaren absetzt oder abzusetzen hilft,
der begeht eine strafbare gewerbsmäßige Steuerhehlerei.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Carina Orth
Telefon: 069 50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116258/6182861
OTS: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
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