Grenzach-Wyhlen
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BPOLI-WEIL: Gesuchter kann Geldstrafe nicht bezahlen |
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2.09.2025 12:26 Uhr |
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein |
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Grenzach-Wyhlen (ots) - Bei einer Kontrolle an der Schweizer Grenze ging der
Bundespolizei ein mit Haftbefehl gesuchter Mann ins Netz. Da er vor Ort die
offene Geldstrafe nicht bezahlen konnte, erfolgte die Festnahme.
Am Montag (01.09.2025) kontrollierte eine Streife der Gemeinsamen operativen
Dienstgruppe (GoD), bestehend aus deutscher Bundespolizei und Schweizer
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, den niederländischen Staatsangehörigen
am Grenzübergang Grenzach. Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich
heraus, dass gegen den in der Schweiz wohnhaften Mann ein Haftbefehl zu
vollstrecken war. Wegen Unterschlagung verhängte ein Gericht im Jahr 2019 eine
Geldstrafe gegen den 46-Jährigen. Da der Gesuchte weder die Strafe bezahlte,
noch die Ersatzfreiheitsstrafe antrat, erließ die Justizbehörde Haftbefehl.
Gegenüber der Bundespolizei konnte der Mann den geforderten Betrag in Höhe von
2.800 Euro nicht bezahlen und muss nun eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe
verbüßen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Friedrich Blaschke
Telefon: +49 7628 8059 1011
E-Mail: Friedrich.Blaschke@polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/116094/6109059
OTS: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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