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POL-NB: Erhebliche Abstandsverstöße sind kein Kavaliersdelikt - Polizei warnt vor unterschätzter Gefahr (FOTO) |
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| 9.02.2026 16:40 Uhr |
Polizeipräsidium Neubrandenburg |
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Grimmen (ots) - Bereits am 20. Januar 2026 war der Videowagen des Autobahn- und
Verkehrspolizeireviers Grimmen auf der Bundesautobahn 20 zwischen den
Anschlussstellen Grimmen West und Grimmen Ost in Fahrtrichtung Stettin im
Einsatz.
Gegen 08:00 Uhr näherte sich auf der linken Fahrspur ein Mercedes AMG E 53 dem
Videofahrzeug von hinten und schloss dabei schnell und vor allem deutlich zu
dicht auf. Bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 152 km/h unterschritt der
Mercedes den erforderlichen Sicherheitsabstand erheblich.
Bei dieser Geschwindigkeit wäre ein Mindestabstand von 76 Metern erforderlich
gewesen. Nach Toleranzabzug betrug der tatsächliche Abstand jedoch nicht einmal
15 Meter.
Doch damit nicht genug: Nach dem Überholen des Videofahrzeugs setzte der
Mercedes seine Fahrt auf der linken Fahrspur fort und fuhr anschließend bei
einer Geschwindigkeit von 166 km/h auch auf einen vorausfahrenden BMW viel zu
dicht auf. Der von den Polizeibeamten errechnete Abstand betrug etwas mehr als
21 Meter - erforderlich wären mindestens 83 Meter gewesen.
Im weiteren Verlauf verließ der Mercedes die Autobahn und fuhr auf den
Rügenzubringer in Richtung Stralsund. Dort überschritt er zudem die zulässige
Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h.
Nach dem Anhalten des Fahrzeugs stellten die Beamten fest, dass es sich bei der
Fahrzeugführerin um eine 19-jährige deutsche Fahranfängerin handelte, die sich
noch in der Probezeit befand. Sie erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von mehr als
600 Euro sowie ein zweimonatiges Fahrverbot. Darüber hinaus wird sie sich als
Fahranfängerin voraussichtlich auch mit Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde
auseinandersetzen müssen, unter anderem mit einer möglichen Nachschulung.
Ein weiterer Abstandsverstoß wurde am 30. Januar 2026 festgestellt. Gegen 17:00
Uhr war der Videowagen auf der Bundesstraße 96 auf der Insel Rügen zwischen den
Anschlussstellen Garz und Altefähr unterwegs.
Hier fuhr ein Lkw Mercedes Sprinter dem Videofahrzeug bei einer Geschwindigkeit
von 93 km/h bis auf lediglich acht Meter auf. Erforderlich wäre in diesem Fall
ein Sicherheitsabstand von 46,5 Metern gewesen. Den 24-jährigen Fahrzeugführer
aus Berlin erwartet nun ein Bußgeld in Höhe von 240 Euro.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang erneut auf die große Gefahr durch zu
geringe Sicherheitsabstände hin. Üblicherweise wird vom Erkennen einer
Gefahrensituation bis zum Betätigen des Bremspedals von einer Reaktionszeit von
etwa einer Sekunde ausgegangen.
Bei 100 km/h legt ein Fahrzeug in dieser Zeit bereits rund 28 Meter zurück, bei
150 km/h sogar knapp 42 Meter - noch bevor überhaupt mit dem Bremsen begonnen
wird. Hinzu kommt anschließend der eigentliche Bremsweg.
Eine erhebliche Unterschreitung des Sicherheitsabstandes ist daher keinesfalls
als Kavaliersdelikt zu werten. Sie stellt eine ebenso hohe Gefahr im
Straßenverkehr dar wie ein erhebliches Überschreiten der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit und sollte keinesfalls unterschätzt werden.
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Polizeipräsidium Neubrandenburg
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