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Anwaltverein fordert Ende der Strafbarkeit von Schwarzfahren / Bestraft würden vor allem finanziell schwache Menschen, kritisiert der DAV - Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit reiche nicht aus |
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| 7.04.2026 03:06 Uhr |
Neue Osnabrücker Zeitung |
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Osnabrück (ots) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) drängt auf eine
Entkriminalisierung des Schwarzfahrens im öffentlichen Nahverkehr. Derzeit gilt
das Fahren ohne Fahrschein in Deutschland als Straftat. Ein Zustand, den der
Verein für sozialpolitisch verfehlt hält.
"Der soziale Nutzen der Strafbarkeit ist zweifelhaft, der Schaden für die
Allgemeinheit dagegen immens", sagte Swen Walentowski, Leiter politische
Kommunikation und Medien des DAV, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz). Dem
Verein zufolge belaufen sich die Kosten für Verfahren und Haftstrafen auf rund
200 Millionen Euro jährlich, finanziert vom Steuerzahler. Eine
Entkriminalisierung sei daher "überfällig".
Aus Sicht des DAV trifft die Strafverfolgung besonders finanziell schwächere
Menschen. Schwarzfahren sei ein "Armutsdelikt", so Walentowski. "Verfolgt werden
vor allem Menschen, die sich den Fahrschein nicht leisten können." Statt deren
Mobilität gezielt zu fördern, würden erhebliche öffentliche Mittel in ihre
Bestrafung gesteckt - für Walentowski ein "sozialpolitischer Irrsinn".
Kritisch sieht der Anwaltverein auch, dass die Forderungen der
Verkehrsunternehmen strafrechtlich abgesichert werden. Das sei "kaum zu
rechtfertigen", mahnte Walentowski bei noz. "Wenn Sie Ihre Stromrechnung nicht
bezahlen, käme auch niemand auf die Idee, die Staatsanwaltschaft einzuschalten."
Auch eine bloße Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit greife zu kurz, warnt der
DAV. Zwar entfiele damit die Ersatzfreiheitsstrafe, Betroffene könnten jedoch
weiterhin durch Erzwingungshaft im Gefängnis landen.
Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
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Telefon: +49(0)541/310 207
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Neue Osnabrücker Zeitung
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