Kaarst
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Kaarst, Stadt
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POL-NE: E-Scooter-Fahrer wird bei Unfall schwer verletzt |
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| 6.03.2026 13:27 Uhr |
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss |
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Kaarst (ots) - Bei einem Verkehrsunfall am Robert-Grootens-Platz in Büttgen ist
am Donnerstag (05.03.), gegen 19:00 Uhr, ein 15 Jahre alter Kaarster schwer
verletzt worden. Rettungskräfte transportierten ihn zur stationären Behandlung
in ein Krankenhaus.
Der Jugendliche war auf einem E-Scooter in Richtung Birkhofstraße unterwegs, als
eine 71 Jahre alte Frau aus Kaarst beim Linksabbiegen den Vorrang des
entgegenkommenden Zweiradfahrers missachtete und es zur Kollision kam.
Die Autofahrerin gibt an, den Jugendlichen aufgrund seiner dunklen Bekleidung
und fehlender Beleuchtung nicht bemerkt zu haben. Sie blieb unverletzt. Der
Jugendliche konnte von der Polizei bislang nicht befragt werden.
Zeugen werden gebeten, sich beim Verkehrskommissariat 1 unter der Telefonnummer
02131 300-0 oder per Mail an poststelle.rhein-kreis-neuss@polizei.nrw.de zu
melden.
Die Polizei rät:
Tipp 1:
Wie beim Fahrradfahren besteht auch für E-Scooter keine Helmpflicht. ABER:
Selbst bei unverschuldeten Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu
schwersten Kopfverletzungen kommen! Tragen Sie deshalb zur eigenen Sicherheit
stets einen Helm. Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall. Weitere
Informationen zum Thema E-Scooter unter
https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/e-scooter.
Tipp 2:
Sicherheit durch Sichtbarkeit! Achten Sie als Zweiradfahrer auf Ihre
Erkennbarkeit und reduzieren Sie Ihr Unfallrisiko durch Einschalten Ihrer
Beleuchtung und das Tragen heller oder reflektierender Bekleidung. Schlechte
Sichtverhältnisse bestehen nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei Dämmerung,
Regen, Nebel oder Schneefall.
Tipp 3:
Fehler beim Abbiegen gehören seit Jahren zu den Hauptunfallursachen im
Rhein-Kreis Neuss. Zweiradfahrer und Fußgänger sind bei Abbiegeunfällen
besonders gefährdet, da sie sich weitestgehend ungeschützt sind. Deshalb rät die
Polizei Autofahrern, beim Abbiegen besonders vorsichtig zu sein und ihre ganze
Aufmerksamkeit auf den Straßenverkehr zu richten. Grundsätzlich muss beim
Abbiegen immer mit Zweiradfahrern und Fußgängern aus beiden Richtungen gerechnet
werden. Aber auch beim Parken an Kreuzungen und Einmündungen sollten Autofahrer
stets darauf achten, die Sicht auf Radfahrer und Fußgänger nicht zu behindern.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/65851/6230266
OTS: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
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