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GBA: Festnahme von zwei mutmaßlichen Unterstützern der ausländischen terroristischen Vereinigungen "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" |
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| 21.01.2026 13:41 Uhr |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) |
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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. Januar 2026) aufgrund
von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar
2026
den russischen Staatsangehörigen Suren A. und den deutschen Staatsangehörigen
Falko H.
in den Landkreisen Dahme-Spreewald und Märkisch-Oderland (Brandenburg) von
Beamten des Bundeskriminalamtes festnehmen lassen. Zudem werden dort
Räumlichkeiten der Beschuldigten durchsucht.
Die Beschuldigten sind der Unterstützung ausländischer terroristischer
Vereinigungen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 S. 1 und 2 StGB) in
mehreren Fällen dringend verdächtig.
In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:
Suren A. und Falko H. nahmen seit 2016 herausgehobene Stellungen in einem Verein
ein, der den Transport von Versorgungsgütern und Medizinprodukten, aber auch von
Drohnen in den Donbass zugunsten von Milizionären der "Volksrepubliken Donezk
und Lugansk" organisierte. Bei den "Volksrepubliken Donezk und Lugansk" handelt
es sich um pro-russische Gruppierungen, die ab Frühjahr 2014 die Kontrolle über
die ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Lugansk mit dem Ziel der
Loslösung von der Ukraine beanspruchten und sich intensive Auseinandersetzungen
mit den ukrainischen Streitkräften lieferten. Dabei setzten die Gruppierungen
immer wieder auch Gewalt gegen die Zivilbevölkerung ein. Sie wurden Ende 2022 in
die Befehlsstrukturen der russischen Streitkräfte eingegliedert.
Suren A. leitete Vereinsgelder von über 14.000 EUR in die "Volksrepubliken
Donezk und Lugansk". Daneben finanzierte er Gütertransporte für die dortigen
Milizen. Falko H. reiste mehrfach zu Gesprächen mit Vertretern der
"Volksrepubliken Donezk und Lugansk" im Donbass und nahm Lieferaufträge
entgegen. Zudem wirkte er regelmäßig an der Verteilung von Gütern vor Ort mit.
Die Beschuldigten werden morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs
vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der
Untersuchungshaft entscheiden wird.
In diesem Zusammenhang waren bereits am 27. Mai 2025 im Auftrag der
Bundesanwaltschaft die Wohnung einer weiteren beschuldigten Person im Landkreis
Dahme-Spreewald (Brandenburg) sowie weitere Objekte in Berlin und Brandenburg
durchsucht worden.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6200812
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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