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GBA: Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit |
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| 21.01.2026 14:41 Uhr |
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) |
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Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. Januar 2026) auf Grund
eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30.
Dezember 2025 die
deutsch-ukrainische Staatsangehörige Ilona W.
in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zugleich wurden
die Räumlichkeiten der Beschuldigten sowie die Räumlichkeiten von zwei weiteren,
auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten im Landkreis Havelland (Brandenburg),
im Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) und in München durchsucht.
Die heute festgenommene Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen
Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs.
2 Satz 2 Nr. 2 StGB).
In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last
gelegt:
Ilona W. unterhält spätestens seit November 2023 nachrichtendienstliche Kontakte
in die Russische Botschaft in Berlin. Ihr Kontaktmann ist für einen russischen
Geheimdienst tätig. Ihm verschaffte die Beschuldigte bei diversen Gelegenheiten
unter anderem Informationen mit Bezug zu dem Krieg zwischen der Russischen
Föderation und der Ukraine. So stellte sie Hintergrundinformationen über
Teilnehmer hochkarätiger politischer Veranstaltungen zusammen und holte
Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante
Lieferungen von Drohnen an die Ukraine ein. Für ihre Zwecke wandte sich Ilona W.
zum Teil auch an ehemalige Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des
Bundesministeriums der Verteidigung, mit denen sie persönlich bekannt war.
Bisweilen half die Beschuldigte ihrem Kontaktmann aus der russischen Botschaft
dabei, unter Aliaspersonalien selbst politische Veranstaltungen in Berlin
aufzusuchen, um dort für den Geheimdienst relevante Kontakte aufzubauen.
Die Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt,
der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft
entscheiden wird.
Das vorliegende Verfahren geht auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamtes für
Verfassungsschutz und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst
zurück. Mit der Durchführung der polizeilichen Ermittlungen ist das
Bundeskriminalamt beauftragt.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Oberstaatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6200929
OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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