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GBA: Festnahme wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit

21.01.2026 14:41 Uhr Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Karlsruhe (ots) - Die Bundesanwaltschaft hat heute (21. Januar 2026) auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 30. Dezember 2025 die

deutsch-ukrainische Staatsangehörige Ilona W.

in Berlin von Beamten des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Zugleich wurden die Räumlichkeiten der Beschuldigten sowie die Räumlichkeiten von zwei weiteren, auf freiem Fuß befindlichen Beschuldigten im Landkreis Havelland (Brandenburg), im Landkreis Ahrweiler (Rheinland-Pfalz) und in München durchsucht.

Die heute festgenommene Beschuldigte ist dringend verdächtig, für einen Geheimdienst einer fremden Macht tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 StGB).

In dem Haftbefehl wird ihr im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ilona W. unterhält spätestens seit November 2023 nachrichtendienstliche Kontakte in die Russische Botschaft in Berlin. Ihr Kontaktmann ist für einen russischen Geheimdienst tätig. Ihm verschaffte die Beschuldigte bei diversen Gelegenheiten unter anderem Informationen mit Bezug zu dem Krieg zwischen der Russischen Föderation und der Ukraine. So stellte sie Hintergrundinformationen über Teilnehmer hochkarätiger politischer Veranstaltungen zusammen und holte Erkundigungen über Standorte der Rüstungsindustrie, Drohnentests und geplante Lieferungen von Drohnen an die Ukraine ein. Für ihre Zwecke wandte sich Ilona W. zum Teil auch an ehemalige Mitarbeiter aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung, mit denen sie persönlich bekannt war. Bisweilen half die Beschuldigte ihrem Kontaktmann aus der russischen Botschaft dabei, unter Aliaspersonalien selbst politische Veranstaltungen in Berlin aufzusuchen, um dort für den Geheimdienst relevante Kontakte aufzubauen.

Die Beschuldigte wird dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Das vorliegende Verfahren geht auf Erkenntnismitteilungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesamtes für den Militärischen Abschirmdienst zurück. Mit der Durchführung der polizeilichen Ermittlungen ist das Bundeskriminalamt beauftragt.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) Dr. Ines Peterson Oberstaatsanwältin beim BGH Brauerstr. 30 76135 Karlsruhe Telefon: 0721 8191-4100 Fax: 0721 8191-8492 E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de http://www.generalbundesanwalt.de/

Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6200929 OTS: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)


Quelle: ots / newsaktuell - Pressemitteilung - Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
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