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Kiel, Lübeck (ots) - 16 illegal Beschäftigte haben Einsatzkräfte der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamtes Kiel bei der gestrigen
bundesweiten Schwerpunktprüfung im Bauhaupt- und Baunebengewerbe festgestellt.
Insgesamt waren 93 Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Kiel und der FKS Lübeck im
Einsatz und kontrollierten zwei Großbaustellen im Kieler Stadtgebiet sowie drei
weitere Baustellen in Lübeck und Stockelsdorf hinsichtlich der Einhaltung des
Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie der Aufdeckung
illegaler Beschäftigung. Die Einsatzkräfte befragten insgesamt 328 Personen von
einer Vielzahl an Arbeitgebern verschiedenster Gewerke zu ihrem
Beschäftigungsverhältnis. Drei Mitarbeiter der BG Bau (Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft) unterstützten die Prüfung der FKS Lübeck.
"Die Kolleginnen und Kollegen stellten diverse Verstöße im Bereich des illegalen
Aufenthalts fest. Insgesamt 16 Beschäftigte unterschiedlicher Nationalität waren
nicht im Besitz eines gültigen Aufenthaltstitels oder einer gültigen
Arbeitserlaubnis", so Vanessa Marzinek, Sprecherin des Hauptzollamtes Kiel. "Des
Weiteren stehen drei Personen im Verdacht, lediglich zum Schein selbstständig zu
sein und in einem Fall gehen wir dem Hinweis nach, dass
Sozialversicherungsabgaben nicht ordnungsgemäß gezahlt wurden", so Marzinek
weiter.
Bei einem der beiden Kieler Bauvorhaben stellten die Zöllnerinnen und Zöllner
umfangreiche Subunternehmerstrukturen fest. Der Auftraggeber lagerte die
Bautätigkeiten an diverse Firmen unterschiedlicher Gewerke aus, die sich
wiederum weiterer, teils ausländischer Firmen, bedienten.
"Subunternehmerstrukturen im Baugewerbe sind keine Seltenheit und auch in
anderen Branchen gängige Praxis. Diese klar nachzuweisen, erfordert weitere
tiefergehende Ermittlungstätigkeiten", so Marzinek weiter.
Seit dem 01. Januar 2026 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von
13,90 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmende einen Anspruch.
Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind
unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Im Dachdecker-, Elektro-,
Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische
Mindestlöhne, die den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro brutto
übersteigen. Aufgrund der wirtschaftlichen Bedeutung und der komplexen
gesetzlichen sowie tariflichen Bestimmungen im Baugewerbe liegt der Fokus des
Zolls auf diesem Sektor.
Die vor Ort erfassten Aussagen der Arbeitnehmenden sind in der Regel erst der
Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen,
insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die
Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus
denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen
hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem
Informationsaustausch mit anderen Behörden sowie der Rentenversicherung. Im
Falle der illegalen Aufenthalte werden die weiteren rechtlichen Schritte durch
die entsprechend zuständige Ausländerbehörde geprüft.
Zusatzinformation:
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig
regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem
erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an
Prüfungen in der jeweiligen Branche. Dies ist ein wichtiges Instrument zur
Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler
Beschäftigung.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Kiel
Vanessa Marzinek
Telefon: 0431 20083-1107
Mobil: 0151 52550103
E-Mail: presse.hza-kiel@zoll.bund.de
www.zoll.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/121233/6233705
OTS: Hauptzollamt Kiel
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