|
Kiel (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Kiel und der Polizeidirektion
Kiel Das Mitführen von Waffen und Messern im öffentlichen Raum birgt ein
erhebliches Risiko und gefährdet die Sicherheit von Menschen. Zum Schutz der
öffentlichen Sicherheit erlässt die Landeshauptstadt Kiel daher eine Verordnung
über drei Waffenverbotszonen in der Innenstadt und Gaarden. Diese Verordnung
tritt am Sonnabend, 28. März, in Kraft.
Rund 50 Schilder sind montiert. Sie weisen an allen relevanten Zuwegungen auf
die Verbotszonen hin. Lediglich am Hauptbahnhof konnten wegen einer aktuell
laufenden Baumaßnahme noch nicht alle Schilder aufgestellt werden.
Übersichtskarten mit dem genauen Verlauf der Zonen sind unter
www.kiel.de/waffenverbot zu finden. Die Seite kann auch über einen QR-Code
direkt auf den Schildern aufgerufen werden.
"Mit den Waffenverbotszonen setzen wir ein klares Signal für mehr Sicherheit an
besonders sensiblen Orten. Gemeinsam mit der Polizei sorgen wir dafür, dass die
Regeln konsequent eingehalten werden", erklärt Oberbürgermeister Ulf Kämpfer.
Mathias Engelmann, Leiter der Polizeidirektion Kiel, ergänzt: "Ich begrüße
ausdrücklich, dass die Landeshauptstadt Kiel in enger Abstimmung mit der Polizei
Waffenverbotszonen eingerichtet hat. Das schafft uns in diesen deutlich mit
Gewaltkriminalität belasteten Bereichen neue Möglichkeiten für Kontrollen, die
wir vorzugsweise gemeinsam mit der Stadt aber auch im Einzelfall ohne sie
umsetzen werden."
Innerhalb der ausgewiesenen Zonen ist das Führen von Waffen und Messern auf
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen grundsätzlich verboten. Die Bereiche
zeichnen sich nach Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik sowie nach
Einschätzung der Polizeidirektion Kiel durch eine im Vergleich zum übrigen
Stadtgebiet höhere Anzahl relevanter Straftaten aus. Ferner können sich dort
Menschenansammlungen bilden. Die Waffenverbotszonen gelten daher ganztägig und
ganzjährig.
Drei Waffenverbotszonen für mehr Sicherheit und Schutz
Die Verordnung umfasst insgesamt drei räumlich klar abgegrenzte Zonen im Kieler
Stadtgebiet. Dazu gehört zum einen der Bereich rund um den Hauptbahnhof, den
Bahnhofsplatz, das Sophienblatt zwischen Ringstraße und Stresemannplatz, die
Kaistraße zwischen Stresemannplatz und Platz der Kieler Matrosen, die Hörnbrücke
sowie die Straße Am Germaniahafen einschließlich Ernst-Busch-Platz.
Eine weitere Waffenverbotszone wird im Stadtteil Gaarden eingerichtet und
umfasst unter anderem den Vinetaplatz, die Johannesstraße, die Elisabethstraße,
das Karlstal sowie angrenzende Straßen bis zur Gaardener Brücke.
Die dritte Zone befindet sich in der Altstadt und betrifft die Flämische Straße
zwischen Wall und Eggerstedtstraße sowie den Geh- und Radweg vor den Gebäuden
Wall 48 bis Wall 58.
Verstöße gegen das Waffenverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können
mit einem Bußgeld geahndet werden. Waffen und Messer, die verbotenerweise
geführt werden, können eingezogen werden, wenn sie bei Kontrollen festgestellt
werden.
Weitere Informationen gibt es online unter www.kiel.de/waffenverbot.
Babette Weiß, Pressesprecherin der Polizeidirektion Kiel Kerstin Graupner,
Pressesprecherin der Stadt Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de
Weiteres Material: http://presseportal.de/blaulicht/pm/14626/6243688
OTS: Polizeidirektion Kiel
|